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Illegaler Welpenhandel – Was unternimmt der Senat? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Illegaler Welpenhandel – Was unternimmt der Senat?

Der illegale Handel mit Welpen floriert weiter ungebrochen, besonders im Internet. Die Verbraucherschutzämtern der Bezirke konnten allein in diesem Jahr bereits 44 Fälle feststellen. Ich finde, die finanziellen Risiken für Verkäufer und Transporteure illegaler Welpen müssen größer werden. Die Händler sollen bei Verstößen gegen den Tierschutz schneller als bisher ihre Eigentumsrechte an den Welpen verlieren. Die geplante Informationskampagne zur Aufklärung der Hamburger/innen muss schnellstmöglich veröffentlicht werden.

 

Der illegale Handel mit Welpen boomt ungebrochen, die Covid-19 Pandemie spielt den skrupellosen Händlern sogar noch in die Hände. In Zeiten von Homeoffice und sozialer Isolation, wünschen sich viele Menschen einen treuen Begleiter für den Alltag.

 

Der ist vermeintlich schnell gefunden, eine kurze Suche im Internet und man landet in kürzester Zeit beim scheinbar passenden Hund. Was auf den Bildern und im Anzeigentext noch süß und unschuldig klingt, entpuppt sich oftmals als Alptraum. Kranke und zu früh von ihren Eltern getrennte Hunde werden dann zum Problem für ihre neuen Herrchen und landen nicht selten im Tierheim oder werden einfach ausgesetzt.

 

Wieso überhaupt auf namenhaften Portalen für Kleinanzeigen mit Tieren gehandelt werden darf, erschließt sich mir in keiner Weise.

 

Wie der Senat dem Problem entgegentritt, habe ich in einer kleinen Anfrage (Drs. 22/2198) zu ergründen gesucht. Dort wird mitgeteilt, dass der Begriff des illegalen Welpenhandels keiner gesetzlichen Definition unterliegt. Beim Handel mit Tieren müssen verschiedene Rechtsvorschriften beachtet werden. Insofern können Verstöße in unterschiedlichen Bereichen auftreten.

 

Ein bedeutsamer Aspekt im Handel mit Tieren stellt das Anbieten im Internet mit der Möglichkeit der Anonymität dar. Eine Bundesratsinitiative zur Regulation des Onlinehandels (Drs. 425/19), wurde durch die FHH unterstützt, erfordert aber im nächsten Schritt eine Umsetzung durch die Bundesregierung.

 

Hohe Bedeutsamkeit misst man dem Verhalten der Käufer bei. Daher ist eine Informationskampagne der Öffentlichkeit in Planung, mit der künftige Tierhalter auf die Probleme aufmerksam gemacht und zu einer Veränderung des Kaufverhaltens aufgerufen werden sollen.

 

Eine Maßnahme, die längst überfällig ist!

 

Zuständig für die Bekämpfung des illegalen Welpenhandel ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Für die Verfolgung von veterinärrechtlichen Verstößen sind die Verbraucherschutzämter der Bezirke zuständig. Im Einzelfall können weitere Rechtsbereiche und damit Dienststellen zusätzlich betroffen sein.

 

Die statistisch erhobenen Zahlen machen deutlich, dass der Handel mit illegalen Welpen und Tieren allgemein stärker in den Fokus rücken muss. So stieg die Zahl der Verfahren, die im Zusammenhang mit Rechtsverstößen gegen veterinärrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Welpenhandel eingeleitet wurden, seit 2015 kontinuierlich an.

 

Auch die von den Verbraucherschutzämtern der Bezirke gemeldeten Zahlen stiegen konstant in den letzten fünf Jahren. So konnten allein in diesem Jahr bereits 44 Fälle festgestellt werden. Die tatsächlichen Zahlen liegen jedoch noch höher, denn das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt über die Einleitung entsprechender Verfahren keine gesonderte Statistik.

 

Ich finde, die finanziellen Risiken für Verkäufer und Transporteure illegaler Welpen müssen größer werden. Die Händler sollen bei Verstößen gegen den Tierschutz schneller als bisher ihre Eigentumsrechte an den Welpen verlieren. Die Informationskampagne zur Aufklärung der Hamburger/innen muss schnellstmöglich veröffentlicht werden.

 

Ich bitte Sie daher: Kaufen sie keine Welpen oder andere Tiere im Internet. Nehmen Sie sich die Zeit und suchen sich vertrauensvolle Händler, denen das Wohl ihrer Tiere mehr am Herzen liegt als ihr Profit.

 

Jahr*

Veterinärrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Welpenhandel**

2015

7

2016

11

2017

15

2018

18

2019

19

2020***

16

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt über die Einleitung entsprechender Verfahren keine gesonderte Statistik. Dafür ist eine händische Auswertung von ca. 1.800 Fallakten nötig, was in der für eine Parlamentarisch Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

 

** Das Bezirksamt Hamburg-Nord führt eine entsprechende Statistik erst seit dem Jahr 2017.

 

*** Stichtag: 16.11.2020

 

 

Jahr*

Fälle der Verbraucherschutzämter der Bezirke**

2015

7

2016

9                                                              

2017

16

2018

28

2019

30

2020***

44

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt über die Einleitung entsprechender Verfahren keine gesonderte Statistik. Dafür ist eine händische Auswertung von ca. 1.800 Fallakten nötig, was in der für eine Parlamentarisch Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

 

** Das Bezirksamt Hamburg-Nord führt eine entsprechende Statistik erst seit dem Jahr 2016.

 

*** Stichtag: 16.11.2020

 

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