Ab dem 01. Februar 2023 muss jeder Autofahrer in Zukunft zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Verbandskasten seines Fahrzeugs mitführen. Dabei sind sowohl FFP2-Masken als auch OP-Masken zulässig. Daher ist es ratsam, den Verbandskasten dahingehend zu überprüfen, ob dieser bereits die vorgeschriebenen Masken enthält.