Die Straßen Marie-Bautz-Weg und der Anneliese-Tuchel-Weg in Farmsen bestehen seit fünf Jahren und sind bisher nicht offiziell als Straßen gewidmet worden. Die Übertragung der von einem privaten Bauträger hergestellten Straßenflächen auf die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) steht noch aus, da erforderliche Pfandhaftentlassungserklärungen Dritter trotz wiederholter Aufforderungen durch das beauftragte Notariat noch nicht vorliegen.
Die Übereignungsverträge wurden im Oktober 2022 notariell beurkundet. Doch für die rechtmäßige Übertragung des Eigentums der Flächen auf die FHH fehlen noch die Pfandhaftentlassungserklärungen Dritter, die für die lastenfreie Übertragung notwendig sind.
Das beauftragte Notariat hat die Begünstigten regelmäßig zur Abgabe der Pfandhaftentlassung aufgefordert. Gleichzeitig wurde der private Bauträger darauf hingewiesen, dass es seine Pflicht ist, die Straßenverkehrsflächen lastenfrei zu liefern. Trotz dieser Maßnahmen sehen die geschlossenen Verträge keine Sanktionsmöglichkeiten vor.
Das zuständige Bezirksamt betont jedoch, dass die Verkehrssicherungspflicht bis zur Übergabe der Flächen beim Bauträger liegt.
Die hergerichteten Flächen waren mit einer Vielzahl von Rechten zu Gunsten Dritter belastet. Seit der Beurkundung des Übereignungsvertrages wurden bereits Pfandhaftentlassungserklärungen von den begünstigten Dritten eingeholt. Allerdings steht die Erteilung einer Pfandhaftentlassung durch einen Begünstigten aus, da nach seinen Angaben diese Erklärungen erst abgegeben werden können, wenn der direkte Anschluss an die öffentliche Kanalisation gesichert ist.
Eine erneute Nachfrage ergab am 26. Januar 2024, dass die Herstellung der neuen Schmutz- und Regenwasserleitung sich weiter verzögert hat. Die Planung sei zwar abgeschlossen, die Arbeiten könnten jedoch erst im kommenden Frühjahr ausgeführt werden. Erst nach Anschluss der Abwasserleitungen an das neue System kann die Pfandhaftentlassung erfolgen. Die entsprechenden Erklärungen seien bereits vorbereitet.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Es bleibt abzuwarten, wann die letzten Hürden genommen werden können und die Marie-Bautz-Weg und der Anneliese-Tuchel-Weg offiziell als Straßen gewidmet werden können.