Seit Jahren suggeriert der Umweltsenator, Jens Kerstan, das Hamburg beim Klimaschutz Vorreiter sei. Er nehme den Klimaschutz ernst und will frühzeitig die Wärmewende einleiten. Doch erneut muss man feststellen, dass Hamburg hinterherhinkt. Die Wärmewende kann nur funktionieren, wenn Hamburg endlich festlegt, welche Wärmepläne für die Wohnquartiere vorgesehen sind. Nur so können sich die Hamburgerinnen und Hamburger für die bestmögliche Wärmequelle entscheiden. Andernfalls schaffen sich bspw. Wohnquartiere, welche perspektivisch für die Fernwärme vorgesehen sind, Wärmepumpen an. Das ist eine erhebliche Ressourcenverschwendung.
Mit Drucksache 22/11982 teilt der Senat mit, dass das behördenübergreifende Projekt „Wärmeversorgungsplan“ im Juli 2022 gestartet wurde. Auch versuche man die Potenziale zum Ausbau einer Wärmeversorgung über Wärmenetze zu erheben und entsprechend Gebiete auszuweisen, die für eine solche Versorgung infrage kommen. Ergebnisse liegen leider immer noch nicht vor und im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist dies auch bisher nicht gesetzlich normiert worden. Dies will nun der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze übernehmen, da Bundesländer wie Hamburg entgegen der großmundigen Ankündigungen des Umweltsenators, Jens Kerstan, es nicht hinbekommen. Andere Bundesländer sind hier schon weiter.
„Auf Landesebene existieren teilweise bereits gesetzliche Verpflichtungen für Kommunen, eine Wärmeplanung durchzuführen und Wärmepläne aufzustellen. Dies gilt insbesondere in den Ländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. (https://table.media/berlin/wp-content/uploads/sites/21/2023/05/Waermeplanungsgesetz.pdf).“ Hamburg benennt der Bundesgesetzgeber in seinem Gesetzentwurf nicht.
Und so stellt der Bundesgesetzgeber im Entwurf fest: „Auf die Eigeninitiative der Länder und Kommunen zu setzen ist alleine nicht geeignet, die erforderlichen Aktivitäten tatsächlich flächendeckend, d.h. grundsätzlich in einem überwiegenden Anteil des Bundesgebiets, zu erreichen und die notwendigen, langfristigen Kapazitäten in der (kommunalen) Verwaltung zu schaffen.“ so der Referentenentwurf vom Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Und weiter teilt der Bundesgesetzgeber mit: „Gerade das Zusammenspiel und der koordinierte Ausbau der Infrastrukturen für Strom, Gas und Wärme kann auf lokaler Ebene ohne einheitliche Vorgaben zu einer systematischen Wärmeplanung nicht angemessen gesteuert werden.“ Das ist auch in Hamburg der Fall.
Hamburg plant im Jahr 2024 einen Wärmeplan vorzulegen, jedoch schränkt der Senat direkt ein, dass es durchaus zu Verzögerung kommen könnte. Am Projekt „Wärmeversorgungsplan“ sind bis zu sieben Mitarbeitende des Amtes Energie und Klima der BUKEA mit unterschiedlichen Stellenanteilen beteiligt. Laut Projektplan sollen in Summe 3,5 Vollzeitstellen daran arbeiten. (22-11982)
Es ist unverständlich, warum Hamburg so spät mit der Erstellung eines Wärmeplans begonnen hat. Dadurch werden Hamburgerinnen und Hamburger Fehlinvestitionen vornehmen, die nicht erforderlich gewesen wären. Schließlich plant der Senat 50 Prozent der Gebäude ans Fernwärmenetz anzuschließen (22/11978, 13). Durch eine frühzeitige Planung hätten viele Hamburgerinnen und Hamburger im potenziellen Fernwärmegebiet auf die kostenintensive Wärmepumpe verzichtet. Schließlich können gemäß Senat mit Fernwärme die gesetzlichen Pflichten zum Einsatz von erneuerbaren Energien bei Heizkesseltausch einfach erfüllt werden. Zudem spart ein Fernwärmeanschluss Platz, bietet hohen Komfort und Versorgungsicherheit (22/11978, 13).
Wenn in einigen Jahren bei Gebäudeinhabern, die sich gerade eine kostenintensive Wärmepumpe angeschafft haben, Fernwärmeleitungen gebaut werden, wird der Aufschrei berechtigterweise groß sein. Mit einem frühzeitigen Wärmeplan hätten Kosten eingespart und die Akzeptanz für die Wärmewende erhöht werden können.
Hintergrund:
Wärmepläne für Wohnquartiere, auch bekannt als Wärmeversorgungskonzepte oder Wärmebedarfsplanung, sind Strategien zur effizienten Bereitstellung von Wärmeenergie für Wohngebiete. Diese Pläne zielen darauf ab, den Wärmebedarf der Gebäude in einem Quartier zu analysieren und Lösungen zu entwickeln, um die Wärmeversorgung nachhaltig und kosteneffizient zu gestalten.
Bei der Erstellung von Wärmeplänen für Wohnquartiere ist es wichtig, eine ganzheitliche Betrachtung des Quartiers vorzunehmen und die Bedürfnisse der Bewohner, die technische Infrastruktur und die Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.