Skip to content Skip to footer

Hamburger Krankenhäuser halten Vorgaben für Pflegepersonal zu 97 Prozent ein – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Hamburger Krankenhäuser halten Vorgaben für Pflegepersonal zu 97 Prozent ein

Der Hamburg Senat informiert:

„Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung verbessert Personalausstattung in den pflegeintensiven Bereichen

 

Die zum 1. Januar 2019 bundesweit eingeführte Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die für die pflegesensitiven Bereiche Geriatrie (Altersmedizin), Intensivmedizin, Kardiologie und Unfallchirurgie Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal im Krankenhaus festlegt, zeigt in Hamburg weiterhin positive Wirkung: Die Auswertung der Angaben von 21 Hamburger Krankenhäusern mit 110 Stationen der vier genannten pflegesensitiven Bereiche ergibt für das 2. Quartal 2019, dass in rund 97 Prozent der Fälle die Vorgaben für das Pflegepersonal von den Krankenhäusern eingehalten wurden. Im 1. Quartal waren es nur rund 90 Prozent. Die Angabe basiert auf der Grundlage von täglich zwei gemeldeten Schichten für die vier pflegesensitiven Fachabteilungen. In den Bereichen der Intensivmedizin sowie der Kardiologie werden die Vorgaben auf der Basis der monatlichen Durchschnittswerte sogar zu 100 Prozent erfüllt. Lediglich fünf Krankenhäuser halten die gesetzlichen Vorgaben in der Geriatrie und der Unfallchirurgie in mehreren Schichten noch nicht ein.

 

Während die Krankenhäuser in den Bereichen Intensivmedizin und Kardiologie die Vorgaben zu den Personaluntergrenzen im 2. Quartal 2019 zu 100 Prozent einhalten, schafften dies die Krankenhäuser in 98 Prozent der Fälle im Bereich der Geriatrie. In der Unfallchirurgie in knapp 89 Prozent der Fälle. In allen vier genannten medizinischen Fachbereichen ist die Anzahl der Krankenhäuser, die die Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten haben, vom 1. zum 2. Quartal 2019 deutlich angestiegen. Lediglich fünf Krankenhäuser konnten die Vorgaben zu den Personaluntergrenzen zeitweise im 2. Quartal 2019 nicht erfüllen.

 

Der Nachweis über die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen erfolgt auf Basis der übermittelten durchschnittlichen monatlichen Anzahl der Patientinnen und Patienten je Pflegekraft getrennt nach Tag- und Nachtschichten. In der Intensivmedizin zum Beispiel werden die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung eingehalten, wenn im Monatsdurchschnitt auf eine Pflegekraft tagsüber nicht mehr als 2,5 Patienten und nachts maximal 3,5 Patienten kommen. In Geriatrie und Unfallchirurgie dürfen es tagsüber maximal zehn, nachts 20 Patienten sein, in der Kardiologie zwölf beziehungsweise 24.

 

Ab dem Jahr 2020 wird die Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu Vergütungsabschlägen bzw. Fallzahlreduzierungen führen. Die Abweichungen müssen von den Krankenhäusern ab 2021 in ihren Qualitätsberichten veröffentlicht werden.

 

Weitere Informationen stehen online unter www.hamburg.de/krankenhaus/12796136/pflegepersonaluntergrenzen zur Verfügung.“

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0