Für das erste Halbjahr 2024 meldet das Insolvenzgericht Hamburg eine signifikante Zunahme der Unternehmensinsolvenzen. Insgesamt wurden 428 Anträge auf Unternehmensinsolvenz entschieden, was einen Anstieg um 82 Verfahren bzw. etwa 24 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres bedeutet. Dies markiert das zweite Jahr in Folge mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Halbjahresvergleich und bringt die Zahl erstmals wieder auf ein Niveau, das über dem des Jahres 2019 liegt, dem Jahr vor der Coronapandemie, so das Statistikamt Nord.
Im längerfristigen Vergleich zeigen die Daten, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr seit dem Jahr 2000 nur in wenigen Jahren höher war. Besonders hervorzuheben ist das Jahr 2003 mit dem Höchstwert von 527 Insolvenzen im ersten Halbjahr. In den Jahren 2003, 2004 sowie 2013 bis 2016 wurden insgesamt mehr Insolvenzen verzeichnet als im ersten Halbjahr 2024.
In Hamburg waren im ersten Halbjahr 2024 49 von 10.000 Unternehmen von Insolvenz betroffen. Besonders betroffen waren Unternehmen im Wirtschaftsabschnitt „Verkehr und Lagerei“ mit 103 Insolvenzen pro 10.000 Unternehmen, gefolgt vom Baugewerbe und Gastgewerbe mit Quoten von 95 bzw. 81 Insolvenzen.
Die insolventen Unternehmen beschäftigten mindestens 1.891 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen beträgt 405 Millionen Euro, wobei die durchschnittliche Schuld pro Unternehmen über 946.000 Euro lag. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 waren die insolventen Unternehmen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten als auch der Höhe der Forderungen durchschnittlich kleiner.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg ebenfalls an: Im ersten Halbjahr 2024 wurden 1.129 Anträge auf Verbraucherinsolvenz entschieden, was einem Anstieg von fast sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die durchschnittliche Verschuldung der betroffenen Privatpersonen lag bei etwas mehr als 35.000 Euro.
Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden die von den Insolvenzgerichten entschieden Verfahren erfasst. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Antrag und der Entscheidung entstehen.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10.000 Unternehmen basieren auf den Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2022. Diese Statistik umfasst Unternehmen mit Sitz in Hamburg, die im Berichtszeitraum steuerbare Umsätze von über 22.000 Euro erzielt haben.
Bei den Verbraucherinsolvenzen werden ausschließlich Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern berücksichtigt; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren bleiben unberücksichtigt.
Für detailliertere Ergebnisse und methodische Erläuterungen zu beantragten Insolvenzverfahren besuchen Sie bitte die Internetseiten des Statistikamtes Nord: Statistikamt Nord.