Der Bebauungsplan Bramfeld 70 (Mützendorpsteed sowie Trittauer Amtsweg) liegt bisher nur im Entwurf vor und ist noch nicht in Kraft getreten, weil derzeit noch Prüfungen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 25.September 2020 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einiger Nachbarn gegen die am 26.02.2020 erteilte Baugenehmigung angeordnet.
Die Baugenehmigung wurde auf Grundlage des Entwurfs zu dem Bebauungsplan Bramfeld 70 erteilt. Derzeit ist eine Klage mehrerer Nachbarn gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängig, über die noch nicht entschieden worden ist.
Lange stellt sich die Frage, ob der Eigentümer trotz des Verfahrens die Rodung vornehmen kann. Auf meine Anfrage (22/8265) teilt der Senat mit:
Dem Eigentümer steht das Recht zur Rodung zu, sobald und soweit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Landeswaldgesetz dafür gegeben sind und auch keine anderen rechtlichen Hemmnisse entgegenstehen. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist der Vollzug der Baugenehmigung, die die Waldrodung bedingt, ausgesetzt.
Die Rodung kann somit erst erfolgen, wenn das Gericht entschieden hat.