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Geflüchtetenunterkunft Luisenhof: Wer soll untergebracht werden, wann, wer ist Ansprechpartner?

Die Stadt Hamburg hatte ursprünglich bekannt gegeben, dass die neue Geflüchtetenunterkunft am Luisenhof Ende Juli eröffnet werden soll. Diese Entscheidung, die vom Senat und von der rot-grünen Bezirksfraktion getroffen wurde, stößt auf gemischte Reaktionen, insbesondere da bereits fünf Unterkünfte mit insgesamt 1.385 Geflüchteten im Umkreis von einem Kilometer existieren (31. Mai 2024).

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Senats werden nicht nur Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht. Diese Änderung scheint darauf hinzudeuten, dass die Bürger beruhigt werden sollten, obwohl die betroffenen Geflüchteten dafür nichts können.

Die Änderung der Belegungspläne für die Geflüchtetenunterkunft Luisenhof untergräbt das Vertrauen der Bürger und belastet die bereits stark beanspruchte Infrastruktur im Stadtteil weiter. Der Senat muss dringend für eine gerechte Verteilung der Geflüchteten auf alle Stadtteile sorgen und die Integration durch nachhaltige Maßnahmen unterstützen. Transparente Kommunikation und ernsthafte Berücksichtigung der Bürgerbedenken sind unerlässlich, um das Vertrauen in die Politik zu stärken.

Aktuelle Pläne und Ansprechpartner

Der Belegungsstart ist weiterhin für den 8. August 2024 geplant. An diesem Tag werden die ankommenden zukünftigen Bewohner voraussichtlich ab dem Vormittag sukzessive durch das Unterkunftspersonal in Empfang genommen und in die Unterkunft eingewiesen. Eine genaue Uhrzeit lässt sich hierfür nicht angeben.

Der Tag der offenen Tür wurde am 23. Juli 2024 durchgeführt. In diesem Rahmen wurde auch über das Datum des Belegungsstarts informiert. Weitere Veranstaltungen zum Belegungsstart sind nach aktuellem Stand nicht geplant. F&W wird im Rahmen des Betriebs – wie an anderen Standorten auch – aktiv die Netzwerkarbeit in den dafür vorgesehenen Gremien aufnehmen (u. a. Quartiersbeirat) und Veranstaltungen wie z. B. Sommerfeste im Weiteren durchführen. Sollte sich hier aus den ersten Wochen ein Bedarf der Nachbarschaft ergeben, können weitere Aktivitäten geplant werden.

Daneben ist es der für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) zuständigen Behörde, F&W sowie dem Bezirksamt Wandsbek ein Anliegen, eine Vernetzung von Bewohnerinnen und Bewohnern und Anwohnenden zu erreichen, um die Integration sowie das gegenseitige Verständnis und Miteinander zu fördern. Dies wird durch verschiedene Maßnahmen unterstützt, die in unterschiedlichen Gesprächs- und Arbeitskreisen entwickelt werden.

Änderungen der Unterbringungspolitik

Mit BV-Drs. 21-5567 teilte der Senat mit, dass in der geplanten Geflüchtetenunterkunft Luisenhof die Zielgruppe: „Familien und Alleinstehende aus dem Personenkreis der Geflüchteten und Schutzsuchenden aus der Ukraine” untergebracht werden soll. Davon weicht der Senat nun ab und teilt Folgendes mit:

Aufgrund des erheblichen Unterbringungsbedarfs müssen die für die öffentlich-rechtliche Unterkunft zuständige Behörde und F&W alle verfügbaren Kapazitäten auslasten. Im System der örU unterzubringende Personen sind Wohnungslose, Geflüchtete und hierbei auch Schutzsuchende aus der Ukraine. Unter Geflüchteten sind dabei Asyl- und/oder Schutzsuchende aus allen Herkunftsländern zu verstehen. Schutzsuchende aus der Ukraine wurden zum Zeitpunkt der Ankündigung gesondert erwähnt, da diese seinerzeit eine besonders präsente Gruppe darstellten und – anders als andere Asyl- und/oder Schutzsuchende – aufgrund ihres Aufenthalts zum vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen unmittelbaren Anspruch auf Unterbringung in der örU haben.

Zur aufwachsenden Belegung der Wohnunterkunft Am Luisenhof ab dem 8. August 2024 hat die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) von F&W derzeit 101 bisherige Bewohner der Wohnunterkunft Notkestraße 25, die zum 31. August 2024 außer Betrieb genommen wird, ausgewählt. Hierbei handelt es sich um Familien mit den Herkunftsländern Afghanistan, Albanien, Irak, Iran, Kolumbien, Montenegro, Russland, Somalia, Syrien und Türkei. Die Belegung der restlichen Plätze wird derzeit kurzfristig durch die AVS vorgenommen und ist in hohem Maße abhängig von der Kapazitätsentwicklung im Gesamtsystem, was kurzfristige Änderungen der Belegung zur Folge haben kann.

Baufortschritt und Infrastruktur

Neben den Modulhäusern wurde auch der Spiel- sowie der Fußballplatz inzwischen fertiggestellt. Ziel ist, dass bei Eröffnung auch die Arbeiten an der Zufahrt, der Schranke und den Parkplätzen fertiggestellt sind. Die Herrichtung der Grünflächen ist für September 2024 geplant.

Umgang mit Lärmbelästigungen

Wie an anderen Standorten wird auch in der Unterkunft Am Luisenhof eine Haus- und Benutzungsordnung das Zusammenleben regeln. Sie macht unter anderem Vorgaben zu Lärmschutzregelungen, z. B. der Nachtruhe. Die Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung wird durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) überwacht. Bei Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung werden Gespräche durch F&W mit den Bewohnern geführt. Bei wiederholten und/oder gravierenden Störungen folgen schriftliche Er- und Abmahnungen, die als letztes Mittel ggf. zu einem Verweis der Bewohner in eine andere Unterkunft führen können.

Das UKSM ist während seiner Präsenzzeiten (Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr) vor Ort für Bürger (z. B. Anwohner) ansprechbar. Die Kontaktdaten der für die Unterkunft Am Luisenhof zuständigen Teamleitung und der Bereichsleitung liegen den direkten Anwohnern vor. Bei etwaigen Lärmbeschwerden geht F&W in direkten Kontakt mit den Anwohnern. Zusätzlich ist der Einsatz eines Lärm-Interventionsteams, welches an anderen Standorten bereits erfolgreich eingesetzt wurde, angedacht, siehe hierzu unter anderem Drs. 22/9376. Anmerkungen, Fragen, Beschwerden etc. an F&W können jederzeit auch online über die folgende Webseite geschickt werden: [F&W Feedback](https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/feedback-und-compliance/feedback/).

Sicherheit und Überwachung

Die Situation in der Unterkunft wird jedoch kontinuierlich durch F&W beobachtet und bewertet. Sollte der Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise eines Sicherheits- und Ordnungsdienstes, entstehen, wird F&W dementsprechend reagieren und die notwendigen Schritte einleiten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Unabhängig davon ist in Notfällen sowohl von den Bewohnern als auch dem Unterkunftspersonal, Anwohnern oder ggf. weiteren Betroffenen die Polizei zu kontaktieren.

Nutzung der Unterkunft

Die Nutzung der Unterkunft ist weiterhin für zunächst fünf Jahre geplant. Zur Laufzeit wird auf die Drs. 22/12510 und 22/1262 verwiesen.