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Geflüchtetenunterkunft Luisenhof – Warum wurden entgegen der Ankündigung nicht nur Ukrainer untergebracht? Wie ist die Belegung?

Am 8. August 2024 wurde die neue Geflüchtetenunterkunft am Luisenhof eröffnet. Die Entscheidung, diese Einrichtung zu eröffnen, wurde vom Senat und der rot-grünen Bezirksfraktion getroffen. Während die Eröffnung auf gemischte Reaktionen stößt, da in der näheren Umgebung bereits fünf andere Unterkünfte mit insgesamt 1.381 Geflüchteten bestehen (Stand 31.07.2024), wirft sie auch Fragen zur Verteilung und Verwaltung der Unterkünfte auf. Schließlich weisen viele Stadtteile immer noch keine einzige Unterkunft auf. 

Die ursprüngliche Planung sah vor, dass in der neuen Unterkunft Luisenhof vorwiegend Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht werden. Mit BV-Drs. 21-5567 teilt der Senat mit, dass in der geplanten Geflüchtetenunterkunft Luisenhof die Zielgruppe: „Familien und Alleinstehende aus dem Personenkreis der Geflüchteten und Schutzsuchenden aus der Ukraine“ untergebracht werden soll.

Ich habe einmal nachgefragt. Der Senat teilt mit, dass die Belegungsbindung für Interims- und Notstandstandorte aufgehoben wurde, was bedeutet, dass seitdem auch andere Geflüchtete aus unterschiedlichen Herkunftsländern aufgenommen werden können. Diese Maßnahme dient der flexiblen Nutzung von Kapazitäten, um allen Asyl- und Schutzsuchenden gerecht zu werden.

Aktuell ist die Unterkunft am Luisenhof mit 64 Personen belegt. Die Verteilung der Herkunftsländer dieser Bewohner gestaltet sich wie folgt:

  • Afghanistan: 35 Personen
  • Irak: 10 Personen
  • Nigeria: 5 Personen
  • Russische Föderation (Russland): 6 Personen
  • Burkina Faso: 3 Personen
  • Ghana: 2 Personen
  • Deutschland: 2 Personen
  • Libanon: 1 Person

Zusätzlich wurden bereits 201 weitere Personen mit unterschiedlichen Herkunftsländern zur Belegung vorgesehen, darunter Ägypten, Albanien, Eritrea und Syrien. Diese Personen stammen aus Unterkünften, die geschlossen werden sollen.