„Der Baubeginn der Geflüchtetenunterkunft Luisenhof ist für das 2. Quartal 2023 geplant. Der Bauzeitplan kann erst finalisiert werden, wenn die Ausschreibung der Bauleistungen abgeschlossen ist. Die Ausschreibung der Bauleistung durch F&W läuft zurzeit.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2024 geplant.
Gegenwärtig wird von Baukosten in Höhe von rd. 20 Mio. Euro ausgegangen. Die tatsächlichen Kosten können erst nach derzeit laufender Ausschreibung benannt werden.
Anhand des Indikators Kosten pro Platz und Tag liegen die Kosten im unteren Mittelfeld der im letzten Jahr errichteten und angemieteten Interimsstandorte und werden als wirtschaftlich vertretbar betrachtet. Die Wirtschaftlichkeit verbessert sich mit jedem Jahr der Nutzung, das über die fünf Jahre hinausgeht“, so der Senat mit Drucksache 22/11139.
Die Aussage zur Wirtschaftlichkeit weist darauf hin, dass man die Geflüchtetenunterkunft länger als fünf Jahre betreiben möchte. Schließlich würde dadurch die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Die Nutzungszeit der Einrichtung beträgt gemäß beantragter Baugenehmigung zunächst fünf Jahre nach Inbetriebnahme, siehe auch Drs. 22/10817. Die Sozialbehörde sichert zu, dass der Bedarf an Unterbringungsplätzen ca. sechs Monate vor Ablauf der fünf Jahre geprüft und über den Fortbestand der Einrichtung unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Zugangs- und Unterbringungssituation erneut entschieden wird. Bleibt zu hoffen, dass wir nach fünf Jahren unsere beliebte und letzte Wiese zurückerhalten.
Für den Bau wurden auch bereits Artenschutz- und Baumschutzgutachten erstellt. Im Artenschutzgutachten wurde u.a. festgestellt, dass die Rasenfläche und das Kleingewässer keinesfalls als Brutplatz für Vögel geeignet sind. Es besteht ein Potenzial als Nahrungsfläche für benachbarte in den Parkanlagen und Kleingärten brütende Arten.
Die Analyse ergab darüber hinaus, dass durch das Bauvorhaben der Unterkunft keine Fortpflanzungsstätten von Vögeln oder Fledermäusen zerstört werden. Die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Brutvogelarten können in die Umgebung ausweichen und erfahren keine Beschädigung ihrer Fortpflanzungsstätte im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch das Vorhaben. Die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 (5) Satz 2 BNatSchG bleiben erhalten.
Bäume und Gebüsche an den bestehenden Gehölzrändern bleiben erhalten. Eventuell durch den Baubetrieb und Zufahrten entstehende Lücken werden mit standortgerechten Gehölzen ergänzt. Insgesamt wird sich der Anteil an Gehölzvegetation im Untersuchungsgebiet langfristig kaum verändern.
Des Weiteren wurde geprüft, ob auch auf der ehemaligen Niederlassung der Coca-Cola Company (in Deutschland: Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG) in Hamburg-Bramfeld (Werner-Otto-Straße 14) Geflüchtete untergebracht werden können. Jedoch wurde das Gebäude vom Eigentümer lediglich für eine einjährige Nutzungszeit angeboten. Vor einer Nutzung als Unterbringung hätte es einer umfangreichen Ertüchtigung bedurft. Diese hätte die kurze Nutzungszeit noch einmal reduziert und wäre zudem aus Ressourcen- und finanziellen Gründen unverhältnismäßig gewesen.