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Geflüchtete aus der Ukraine mit ihren Tieren aufnehmen – Senat muss gemeinsame Unterbringung ermöglichen!

Unter dem Schrecken des Angriffskriegs des Aggressors Putin zu entkommen, flüchten tagtäglich mehr Familien – teilweise mit ihren Tieren – aus der Ukraine. Die Ukraine gehört laut Tollwutverordnung zu den „nicht gelisteten Drittländern“. Das bedeutet, dass neben Chip und EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung auch eine Titerbescheinigung für die Einreise notwendig ist. Aufgrund der situationsbedingt zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen.

 Die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können. Insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist.

Alle in Hamburg ankommenden Ukrainer müssen zur Zentralen Erstaufnahme in Rahlstedt und dort ist eine Haustiermitnahme nicht gestattet. Es mehren sich daher aktuell Aufrufe zur Meldung möglicher Ausweichquartiere für Tiere. Das geht letztendlich jedoch am eigentlichen Bedarf der vor dem Schrecken des Krieges Geflüchteten vorbei. Vielmehr muss der Senat jetzt umgehend eine gemeinsame Unterbringung sicherstellen.

Der Aufruf unter anderem der Bezirksämter zur privaten Aufnahme von Fluchttieren aus der Ukraine ist sicherlich gut gemeint, geht an der Realität der Geflüchteten vorbei. Wer die Flucht mit seinem Haustier unternimmt, der möchte es auch in Hamburg nicht weggeben, auch nicht vorübergehend. Dies kann auch nur eine kurzfristige Option sein, bis landeseigene Unterkünfte bereitstehen.

 Daher fordern wir den Senat auf, jetzt sicherzustellen, dass ukrainische Geflüchtete möglichst zusammen mit ihren Heimtieren in Unterkünften untergebracht werden können. Wenn die gemeinsame Unterbringung in Sammelunterkünften nicht umsetzbar sei, dann sind modulare Unterkünfte als Gemeinschaftsräumlichkeiten für Menschen mit ihren Tieren eine Möglichkeit. Die Trabrennbahn weist beispielsweise noch Boxen auf, die man schnell und unkompliziert transportieren und umbauen kann. Zusätzlich muss zusammen mit der Veterinärbehörde sichergestellt werden, dass schnellstmöglich der Gesundheitsstatus der Tiere im Hinblick auf die Tollwut bestimmt und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet werden können. Auch muss Hamburg die Quarantäne-Kapazitäten der Stadt Hamburg in Folge der Zunahme an Fluchttieren jetzt auszubauen. Die Aufnahmekapazität in Hamburgs Tierheimen ist nahezu erschöpft.