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Führungen auf den Recyclinghöfen für alle Altersgruppen möglich

„Die SRH bietet Führungen auf den Recyclinghöfen für alle Altersgruppen an .Informationen dazu finden sich auf der Homepage der SRH (https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/vortraege-und-fuehrungen). Eine Anmeldung ist telefonisch und per E-Mail möglich“. (Quelle: 22/9051)

 

Wussten Sie:

„Hamburg macht mit der vom Senat beschlossenen Initiative „Hamburg lernt Nachhaltigkeit“ (HLN) und dem „Hamburger Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) 2030“ zahlreiche Angebote zur Vermittlung nachhaltigen Verhaltens in allen Altersgruppen, Lebensphasen und -bereichen. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gestalten ihre Bildungsarbeit im Rahmen der „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“ und gemäß dem Landesrahmenvertrag (LRV) „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ selbstständig. In den Hamburger Bildungsempfehlungen ist das Thema BNE fest verankert. Insoweit und vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsdiskussionen greifen Fachkräfte in den Einrichtungen vielfach verstärkt alltagsbezogene und praxisnahe Aspekte nachhaltigen Verhaltens auf. Dazu gehört vor allem auch die Betrachtung und Durchführung von Mülltrennung mit allen Aspekten des Themas „Müll“ und allen Dimensionen der BNE. Kinder können damit sehr früh Kompetenzen entwickeln, die sie zu umweltbewusstem Handeln in ihrem Leben befähigen.
Zudem bietet die SRH Aktivitäten für Kindergartenkinder an. Am „Kunterbunten Müllmobil“, das direkt zu den Bildungsinstitutionen kommt, erzählt eine Entsorgerin bzw. ein Entsorger über ihren/seinen Arbeitsalltag und die Funktionsweise des Müllfahrzeugs. Ergänzt wird das Angebot durch eine spielerische und interaktive Lerneinheit über die Themen Müllentstehung, -trennung und -vermeidung. Zukunftsfähiges Denken und Handeln anzubahnen, ist auch eine der Grundlagen der Bildung und Erziehung in Vorschulklassen. Als Einstiegsthemen sind hierbei unter anderem Abfallvermeidung und Abfalltrennung vorgesehen.“ (Quelle: 22/9051)