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Freilassung von Straftätern wegen Gefängnisüberfüllung: Hamburgs Justiz am Limit

Hamburg sieht sich mit einer besorgniserregenden Entwicklung im Strafvollzug konfrontiert: Wegen überfüllter Gefängnisse müssen 30 verurteilte Straftäter vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden. Diese Maßnahme verdeutlicht die ernste Lage im Justizvollzug der Hansestadt und wirft drängende Fragen zur bisherigen Planung und politischen Priorisierung auf.

Die Gefangenenzahlen in Hamburg steigen seit geraumer Zeit kontinuierlich an. Dennoch wurden bislang keine baulichen Erweiterungen der Justizvollzugsanstalten angestoßen, um die wachsende Belastung zu bewältigen. Dies führt dazu, dass Vollstreckungen von Freiheitsstrafen aufgeschoben oder unterbrochen werden müssen – eine Situation, die nicht nur für die Rechtssicherheit problematisch ist, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Strafvollzug beeinträchtigen könnte.

Zusätzlich verschärft sich die Personalsituation: Hohe Fehlzeiten, Langzeiterkrankungen und ein erheblicher Überstundenbedarf belasten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug erheblich. Gleichzeitig bleibt der Nachwuchs aus, was die Arbeitsbedingungen und die Funktionsfähigkeit des Justizsystems weiter unter Druck setzt.

Die CDU-Fraktion hat mehrfach Vorschläge unterbreitet, um den Herausforderungen im Justizvollzug zu begegnen. Auch für die kommende Bürgerschaftssitzung wurde ein Antrag eingebracht, der Maßnahmen wie den zügigen Ausbau von Gefängniskapazitäten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Strafvollzug fordert.

Die Situation erfordert rasches und entschlossenes Handeln, um langfristige Lösungen zu schaffen und ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern. Der Hamburger Senat steht in der Verantwortung, auf diese Herausforderungen zu reagieren und den Justizvollzug sowohl personell als auch infrastrukturell zu stärken. Die Freilassung von Straftätern aufgrund fehlender Kapazitäten darf keine wiederkehrende Realität werden.