Der Bund fördert mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent nur die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (die Fenster sind nur kippbar bzw. verfügen über Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) in Einrichtungen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), mit denen auf das Lüften verzichtet werden könnte, werden leider nicht gefördert. Der Senat hält dies nicht für nötig, da ein sachgerechtes Lüftungsverhalten in den Betreuungsräumen einer Kita angeblich nicht zu einem Auskühlen der Räumlichkeiten führt. Persönlich macht mich diese Behauptung sprachlos. Erst kürzlich saß ich mit meinem Sohn zur Eingewöhnung für ein paar Tage in der Kita, in der vorschriftsmäßig nach Co2-Anzeiger gelüftet wurde. Ich kann Ihnen versichern, dass es kalt war. Dabei stehen die richtig kalten Wintermonate noch bevor. Der für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde empfehle ich daher, einmal einen Ausflug in eine Kita zu unternehmen.
Der Winter steht wieder vor Tür und die Corona-Pandemie ist noch immer in vollem Gange. Ich und meine Kollegin Silke Seif haben beim Senat nachgefragt (22-5834), ob und wie der Einsatz von Luftfiltern helfen könnte, auf das Lüften zu verzichten. Gerade in der kalten Jahreszeit leiden unsere Kinder als auch die Erzieher und Erzieherinnen unter dem ständigen Lüften mit kalter Winterluft.
Wie der Senat mitteilt, wird Zufuhr von Frischluft in Gebäuden entweder durch freie Lüftung mittels Fensterlüftung oder durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) realisiert. Eine besondere Effektivität erzielt die Fensterlüftung in Form des Stoßlüftens, da eine dauerhafte Auskühlung der Räumlichkeiten ausbleibt.
Mobile Raumluftreiniger hingegen führen dem Raum keine Außenluft zu. Sie können das Lüften daher nicht ersetzen. Insofern lassen sich mobile Raumluftreiniger nur ergänzend nutzen, um das Ansteckungsrisiko in Innenräumen zu verringern. Denn nicht alle auf dem Markt verfügbaren mobilen Raumluftreiniger sind geeignet, potentiell infektiöse Aerosole aus der Raumluft zu filtern.
Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Raum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.
Dumm nur, dass der Bund mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent nur die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (die Fenster sind nur kippbar bzw. verfügen über Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) in Einrichtungen fördert, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), mit denen auf das Lüften verzichtet werden könnte, werden leider nicht gefördert. Wenn Kitas und Krippen sich also mobile Luftreinigungsgeräte zulegen, müssen sie dennoch lüften, jedoch nicht so häufig. Das Risiko einer Corona-Infektion wird so zwar verringert, frieren müssen die Kinder und Erzieher dennoch.
Eine erneute Anfrage (22-5982) ergab, dass der Senat es nicht für nötig hält, besagte RLT-Anlagen zu fördern. So heißt es wörtlich, dass ein sachgerechtes Lüftungsverhalten in den Betreuungsräumen einer Kita nicht zu einem Auskühlen der Räumlichkeiten führt. Es ist deshalb nicht erforderlich, Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) als Alternative zum Lüften zu fördern. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde sieht daher auch kein spezielles Förderprogramm für RLT-Anlagen in Kitas vor.
Solch eine Behauptung macht mich sprachlos. Erst kürzlich saß ich mit meinem Sohn zur Eingewöhnung für ein paar Tage in der Kita, in der vorschriftsmäßig gelüftet wurde. Ich kann Ihnen versichern, dass mir kalt war und es denn Kindern genauso ging. Dabei stehen die kalten Wintermonate noch bevor.
Der für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde empfehle ich daher, einmal einen Ausflug in eine Kita zu unternehmen.