Am 27. Januar 2025 stellte ein Hamburger Bürger einen Antrag auf die damals noch gültige Wärmepumpen-Förderung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB). Was er nicht wusste: Nur vier Tage später sollte ein deutlich attraktiveres Förderprogramm in Kraft treten. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss hätte er ab dem 1. Februar 2025 erhalten können – doch ihm wurden lediglich 3.500 Euro bewilligt. Trotz mehrfacher Bitten um nachträgliche Anpassung oder Kulanz blieb die IFB hart. Die Begründung: Formal sei alles korrekt gewesen.
Dieser Fall wirft Fragen auf, die weit über eine Einzelfallbetrachtung hinausgehen – Fragen nach Fairness, Transparenz und der Rolle des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.
Unklare Kommunikation trotz intensiver Bewerbung
Zwar veröffentlichte der Senat bereits am 17. Dezember 2024 in einer Pressekonferenz sowie auf der Website der IFB Hinweise zur neuen Fördervariante. Doch der Hinweistext auf der Website – „Das Fördermodul Wärmepumpen wird zum 1. Februar 2025 aktualisiert.“ – wirkte eher technokratisch als warnend. Kein klarer Hinweis auf das Auslaufen der alten Förderung oder auf den drohenden finanziellen Nachteil für Antragstellende, die kurz vor dem Stichtag ihre Anträge einreichten.
Während der Senat die neue Förderung mit Nachdruck bewarb, fehlte an zentraler Stelle – im Antragsformular selbst sowie im offiziellen Schriftverkehr der IFB – jeder Hinweis auf das nahende Ende des bisherigen Programms. Ein klarer Warnhinweis, ein einfaches Pop-up im digitalen Antragsprozess oder ein ergänzender Satz in der Eingangsbestätigung hätte genügt, um Transparenz herzustellen und Frustration zu vermeiden.
Formale Richtigkeit versus inhaltliche Fairness
Dass sich die IFB nun auf die formale Richtigkeit der Antragstellung beruft, mag rechtlich korrekt sein. Doch rechtlich korrekt ist nicht immer gerecht – insbesondere nicht im Verhältnis zu Bürgern, die sich auf staatliche Institutionen verlassen. Eine Förderung, die am 31. Januar 2025 bewilligt wird, obwohl intern bereits feststeht, dass einen Tag später fast doppelt so viel Zuschuss gewährt werden kann, erzeugt Misstrauen.
Vor allem stellt sich die Frage: Hätte es der Verwaltung nicht oblegen, aktiv auf die Übergangsphase hinzuweisen und Antragstellende vor einem solchen Nachteil zu schützen? Wer sich an Regeln hält, darf doch erwarten, dass die Verwaltung transparent und im Sinne der Bürger*innen handelt – besonders in Zeiten, in denen Vertrauen in staatliches Handeln essenziell für das Gelingen der Energiewende ist.
Zukunft ungewiss: Prüfungen offen, Konsequenzen fraglich
Ob der Senat vergleichbare Fälle prüfen wird, ist derzeit unklar. In einer Stellungnahme auf eine parlamentarische Anfrage ließ man offen, ob in Härtefällen eine Umschichtung ins neue Förderprogramm möglich ist. Eine klare Antwort auf die Frage, ob künftig eine gerechtere, bürgerfreundlichere Praxis vorgesehen ist, bleibt bislang aus.
Dabei wäre genau das notwendig: Eine systematische Überprüfung der Übergangsphase, gezielte Nachbesserung in Härtefällen und die Überarbeitung von Antragsprozessen im Sinne echter Nutzerfreundlichkeit.
Fazit: Der Staat darf nicht auf Kosten seiner Bürger sparen
Wenn ein Förderantrag einen Tag zu früh gestellt wird und dadurch mehrere Tausend Euro verloren gehen – ohne, dass der Antragsteller darauf hingewiesen wurde – dann liegt die Verantwortung nicht nur beim Bürger. Dann versagt ein System, das zwar formal funktioniert, aber den Menschen aus dem Blick verliert.
Transparenz, Fairness und Bürgernähe sind keine Zugeständnisse, sondern Grundpfeiler öffentlicher Verwaltung. Wer diese Grundsätze missachtet, riskiert langfristig nicht nur Einzelfälle von Frust – sondern ein wachsendes Misstrauen gegenüber politischem Handeln insgesamt. Das kann sich Hamburg – gerade beim Thema Klimaschutz – nicht leisten.