Der Neubau von Wohnhäusern scheitert in Hamburg immer öfter an Flächenknappheit oder zerstört wertvolle Grünflächen. Doch es gibt noch ein weitgehend unerschlossenes Flächenpotenzial: altlastenkontaminierte und altlastenverdächtige Privatgrundstücke. Derzeit sind dem Senat 1.541 altlastverdächtige Flächen bekannt (Drs. 22/11937). Über 34 Millionen Quadratmeter beträgt die Gesamtfläche der in Hamburg bekannten Altlasten (Drs. 22/1175 und 22/8395). Das entspricht über 4.700 Fußballfeldern.
„Die Potenzialflächendatenbank der Landesplanung weist Flächenpotenziale für etwa 21.500 Wohneinheiten mit Altlastenverdacht aus. Davon stehen etwa 5.000 Wohneinheiten kurz- und mittelfristig (2022 und 2023) zur Verfügung. Parallel dazu können etwa 200 Hektar Gewerbeflächenpotenziale mit Altlastenverdacht identifiziert werden, von denen circa 80 Hektar kurz- und mittelfristig zur Verfügung stehen.“ (Drs. 22/8672)
Leider wurden im Jahr 2022 nur 776 Wohneinheiten auf Flächen mit Altlastenverdacht realisiert.
Dafür verantwortlich ist dafür die Umweltbehörde. Eigentlich sollte diese gemeinsam mit der IFB ein Förderprogramm für die anteilige Finanzierung von Machbarkeitsstudien zum Anschub von Sanierungen von kleinen privaten Flächen (zum Beispiel ehemalige Tankstellen) (siehe Drs. 21/16900, 5.11) auflegen. Jedoch wurde davon ohne Mitteilung an die Bürgerschaft abgesehen, was nunmehr dazu führt, dass weniger Wohnungen entstehen. Schließlich ist es insbesondere für Private zu teuer derlei Flächen ohne Förderung zu erschließen. Anstelle weiterhin Grünflächen zu bebauen, muss der Senat endlich diese Flächen durch gezielte Förderung erschließen.
Hintergrund und Antrag der CDU-Fraktion dazu (22/9160):
Erkannt hat dies auch der Senat und auf das Ersuchen der Bürgerschaft (Drs. 21/7432) mit der Stellungnahme (Drs. 21/16900) geantwortet. Darin wird mit dem Punkt 4.5 ein Förderprogramm für die gezielte Entwicklung von kleinen privaten Altlastgrundstücken angekündigt. Angedacht ist eine anteilige Beteiligung von 50 Prozent und maximal 5.000 Euro pro Antragstellung und Grundstück, wenn das altlastenverdächtige oder -kontaminierte Grundstück im Anschluss tatsächlich bebaut wird.
Mit der Antwort auf Frage 17 der CDU-Anfrage (Drs. 22/8672) zu diesem Thema teilt der Senat jedoch mit, dass das angedachte Förderprogramm mit der IFB nicht umgesetzt wurde.
Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass eine, für das Vorankommen des Wohnungsbaus in Hamburg relevante, Anzahl von Grundstückseigentümern mit einem derartigen Förderprogramm für das Aufsetzen von Machbarkeitsstudien aktiviert werden kann. Daher fordert die CDU-Fraktion vom Senat, das avisierte Förderprogramm tatsächlich umzusetzen. So kann ein relativ kostengünstiger Beitrag für die Entwicklung zahlreicher ungenutzter Altlastenflächen geleistet werden.