Der geplante Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nutzergruppen in einer Größenordnung von ca. 400 Wohneinheiten, wovon ein Anteil von rund 50 % als geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden soll. Wir brauchen Sozialwohnungen, jedoch sind in diesem Bereich bereits ausreichend entstanden. Man kann nicht immer alle Sozialwohnungen in einer Gegend realisieren.
Der Bereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche des Bebauungsplans. Der Bereich umfasst eine Fläche von 6,16 ha.