Der Senat teilt mit: „Zum 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmalig automatisch erhöht, indem eine Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklung erfolgte. Gleichzeitig wurde die Reichweite erhöht, so dass auch Haushalte, die bislang nicht wohngeldberechtigt waren, von der sogenannten Dynamisierung des Wohngeldes profitieren können. Zudem hat das Kabinett in Berlin heute auf Initiative von Bundesbauministerin Klara Geywitz das Heizkostenzuschussgesetz verabschiedet. Antragsberechtigt sollen demnach Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sein sowie unter bestimmten Voraussetzungen Menschen in Ausbildung, die Leistungen wie zum Beispiel BAföG erhalten. Der Heizkostenzuschuss soll die aktuell hohen Energiekosten für Haushalte mit geringem Einkommen kompensieren. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, begrüßt diese Entscheidung als eine weitere wichtige Entlastung für Hamburger Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen.
Wohngeld stellt ein wichtiges Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens dar und unterstützt aktuell etwa 11.000 Hamburger Haushalte mit geringen Einkommen durch einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Die nunmehr erfolgte Erhöhung sorgt für eine weitere Entlastung vieler dieser Haushalte. Bereits im Jahr 2021 zahlte Hamburg die Rekordsumme von rund 36 Millionen Euro für Wohngeldleistungen aus. Damit trägt das Wohngeld als verlässliches Instrument einer sozialen Wohnungspolitik auch dazu bei, den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie zu begegnen.
Unterschiedliche Gründe führten in der Vergangenheit dazu, dass im Laufe der Zeit immer mehr Haushalte keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hatten und aus dem Wohngeldbezug herausgefallen sind. Zugleich reduzierten Mietsteigerungen die finanzielle Entlastung durch das Wohngeld. Die nun alle zwei Jahre erfolgende Dynamisierung soll dem entgegenwirken und die erreichte Entlastung aus der Wohngeldreform 2020 durch die regelmäßigen Anpassungen erhalten. Auch ältere Menschen, Alleinerziehende, Familien oder Personen in Beschäftigungsverhältnissen mit geringen Einkommen, die bisher noch kein Wohngeld beziehen, können von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren.
Den einmaligen Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte erhalten können, die zwischen Oktober 2021 und März 2022, in der Heizperiode, mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Der Heizkostenzuschuss soll für die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger nach der jeweiligen Haushaltsgröße gestaffelt sein: Wer alleine wohnt, erhält 135 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 175 Euro. Für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt gibt es zusätzlich 35 Euro Heizkostenzuschuss.
Auch Menschen in der Ausbildung können anspruchsberechtigt sein, zum Beispiel Personen, die BAföG beziehen. Das sind in Hamburg im fraglichen Zeitraum mehr als 10.000 Studierende und Schülerinnen und Schüler. Personen aus dieser Gruppe können einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 115 Euro zu den Heizkosten erhalten.
Bevor das Heizkostenzuschussgesetz in Kraft treten kann, müssen der Bundestag und der Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetz befassen.
Hintergrund Wohngeld:
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Die Kosten des Wohngelds werden jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Weitere Informationen zum Wohngeld und einen Online-Wohngeldrechner gibt es unter www.hamburg.de/wohngeldrechner.