Die Hamburger Bürgerschaft hat beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler an Schulen ihr Gesicht nicht mehr verhüllen dürfen. Dieser Beschluss soll sicherstellen, dass die Kommunikation im Unterricht offen und erfolgreich verläuft. Gemäß dem staatlichen Bildungsauftrag, der im Grundgesetz und im Hamburgischen Schulgesetz festgelegt ist, müssen Bedingungen geschaffen werden, die eine erfolgreiche Bildung ermöglichen. Ein wichtiger Teil davon ist die offene Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern.
Offene Kommunikation bedeutet, dass sich die Beteiligten ins Gesicht schauen können. Das hilft dabei, Mimik und Gestik zu erkennen und richtig zu verstehen, was sowohl für das Sprechen als auch für das Zuhören wichtig ist. Diese Art der Kommunikation ist wichtig für den Erfolg im Unterricht.
Das Hamburgische Schulgesetz wurde jetzt geändert, um klarzustellen, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule und bei Schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Dies ist wichtig, weil eine Verhüllung die offene Kommunikation erschwert.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel das Tragen von Masken während der Corona-Pandemie, oder aus schulischen Gründen, wie Schutzmasken im Chemieunterricht, ist die Verhüllung erlaubt.
Die Einführung dieser neuen Regel wird sorgfältig begleitet. In schwierigen Fällen sollen individuelle Lösungen gefunden werden, um sicherzustellen, dass keine Schüler:innen sozial isoliert oder ausgeschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Schulen über zuständige Ämter und Beratungsangebote informiert sind und diese Zusammenarbeit unterstützen.
Mit diesem Beschluss setzt Hamburg einen wichtigen Schritt, um die offene Kommunikation an Schulen zu gewährleisten und damit den Bildungserfolg zu fördern.