Auf Anfrage teilt der Senat mit (22-6055), dass die Stadt hat von dem Kauf des EKZ abgesehen, weil es nicht wirtschaftlich gewesen sei. Nach Kenntnis des zuständigen Bezirksamtes ist aber bislang noch kein Eigentümerwechsel nach deutschem Recht erfolgt. Nach Auskunft der Geschäftsführerin Frau Heiberg wurde der Kauf erst nach dänischem Recht durchgeführt.
Auch wurden bereits erste Verbesserung nach Auskunft des Senats im EKZ vorgenommen. Die Feuerlöscher wurden flächendeckend geprüft und erforderlichenfalls durch eine Fachfirma instandgesetzt. In Teilen wurden Kennzeichnungen der Flucht- und Rettungswege ergänzt und Notausgangstüren instandgesetzt.
Am 2. März 2021 fand durch die Feuerwehr unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde eine feuersicherheitliche Überprüfung (FsÜ) statt. Weitere Prüfungen erfolgten im Jahr 2021 nicht. Bei der FsÜ wurden 41 Mängel festgestellt. Die festgestellten Mängel wurden mittlerweile bis auf zwei Mängel nachweislich abgestellt. Bei den beiden offenen Mängeln handelt es sich einmal um ein fehlendes Feuerwehr-Schlüsseldepot und zum anderen um Durchbrüche in der Tiefgarage.
Prüfungen durch das zuständige Bezirksamt Wandsbek erfolgten im Jahr 2021 nicht. Es ist unverständlich, warum hier keine Prüfung erfolgte. Auch wenn es den Anschein hat, dass die nach dänischen Recht neue Eigentümerin ihren Aufgaben nachkommt, kann es nicht sein, dass das Bezirksamt das EKZ nicht prüft. Die Wohnverhältnisse im Tower über dem EKZ haben sich bisher nicht verbessert. Hier darf man nicht wegschauen.
Der Senat teilt mit:
“Nach den vorliegenden Objektunterlagen hat der Senat den Kauf als unwirtschaftlich, da es zu diesem Zeitpunkt bereits den damaligen Anforderungen von Handels- und Dienstleistungsanbietern nicht gerecht wurde. Vor diesem Hintergrund hätten massive Investitionen und auch Eingriffe in die Bausubstanz zur Grundsanierung des Objektes erfolgen müssen. Diese Investitionen hätten sich mit keinem ökonomisch vertretbaren Zeithorizont amortisiert.
Im Jahre 2020 wurde das EKZ Steilshoop zweimal durch die Feuerwehr und Vertreterinnen und Vertreter der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bezirksamtes überprüft. Hierbei handelte es sich um Brandverhütungs- und Nachschauen nach der Brandverhütungsschauverordnung (BVSVO). Am 5.August 2020 erfolgte die Hauptschau und am 5. Oktober 2020 die Nachschau. Am 2. März 2021 fand durch die Feuerwehr unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde eine feuersicherheitliche Überprüfung (FsÜ) statt.
Bei der Hauptschau im Jahr 2020 wurden 64 Mängel festgestellt. Bei der FsÜ im Jahr 2021 wurden 41 Mängel festgestellt. Die in der Hauptschau 2020 festgestellten Mängel wurden in der FsÜ 2021 zum Teil erneut festgestellt. Die Prüfergebnisse wurden der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bezirksamtes übergeben. Die festgestellten Mängel wurden mittlerweile bis auf 2 Mängel nachweislich abgestellt. Bei den beiden offenen Mängeln handelt es sich einmal um ein fehlendes Feuerwehr-Schlüsseldepot und zum anderen um Durchbrüche in der Tiefgarage.”