„Wenn der Lieferdienst an der Tür klingelt, war das Essen meist nur einige Minuten in einer Plastik-Transportbox – und einige Minuten später landet diese dann im Müll. Solche Verschwendung von Ressourcen soll es künftig immer weniger geben. Deshalb gilt seit Jahresanfang die Pflicht, auch Mehrweg-Boxen bereitzuhalten. In Wandsbek gibt es nun, gefördert von der Umweltbehörde, ein lokal konzentriertes Info-Angebot für Gastronomie-Anbieter. Welche Lösungen es gibt, wird am 18. Januar live in der Haspa-Filiale Schloßstraße 4 am Wandsbek Markt gezeigt.
Das novellierte Verpackungsgesetz (§§ 33 und 34 VerpackG) verpflichtet bundesweit sogenannte Letztvertreiber von Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel und Einweggetränkebecher seit 1.1.2023 zu einem Mehrwegangebot. Davon betroffen sind Restaurants, Cafés, Eiscafés, Bistros, Imbisse oder Mensen, die fertige Speisen zum Mitnehmen (take away/to go) anbieten. Gemeinsam mit der Umweltbehörde informiert das Bezirksamt Wandsbek bereits seit Frühjahr 2022 Gastronomie, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher über diese neue Regelung und hat dazu verschiedene Veranstaltungen durchgeführt.
Einladung:
Gastronomie, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher haben am Mittwoch, 18. Januar 2023, um 16 Uhr beim Nachbarschaftstisch in der HASPA Filiale Schloßstraße 4 am Wandsbek Markt die Möglichkeit, sich vor Ort zu informieren.
Bei der Veranstaltung unter dem Motto „Einfach Mehrweg – Essen in Mehrweg für Hamburg“ gibt es ein interaktives Infoprogramm, verschiedene Mehrweg-Poolsysteme zur Anschauung, Antworten auf Hygienefragen und die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Mehrweg-Interessierten aus dem Bezirk. Anmeldungen über das Veranstaltungsportal der Hamburger Sparkasse sind erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Teilnahme ist kostenlos. Sowohl Gastronominnen und Gastronomen wie auch die breite Öffentlichkeit sind willkommen.
Wer sich im Vorfeld der Veranstaltung schon detaillierter über die neue gesetzliche Regelung informieren möchte, kann dies unter www.hamburg.de/einfachmehrweg. Dort finden sich Erläuterungen zum rechtlichen Hintergrund, zu Hygienefragen sowie weitere FAQs zur Hinweispflicht und den Mehrweg-Poolanbietern.
Was bedeutet die neue Gesetzgebung konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher? Diese können die Gastronomie beim Kauf ihrer Mitnehm-Mahlzeiten ab sofort aktiv auf Mehrwegverpackungen ansprechen oder ihre eigenen Behältnisse mitbringen. Dies ist unter hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Durch bereits etablierte Mehrwegsystem-Anbieter wie beispielsweise FairCup, REBOWL, reCIRCLE, Relevo, Tiffin Loop und Vytal gibt es mittlerweile leicht handhabbare Poolsysteme, die im Vergleich zu Einweggeschirr nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch von Vorteil sind. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen durch die Nutzung der Mehrwegsysteme keine finanziellen Nachteile entstehen, d. h. die Speisen und Getränke dürfen nicht teurer sein als beim Kauf in Einweg-Verpackungen. Die Mehrwegbehälter können bei allen teilnehmenden Partnerlokalen und -betrieben des jeweiligen Poolsystem-Anbieters zurückgegeben werden. Für das Behältnis wird entweder ein Pfand erhoben oder es wird eine Gebühr bei Nichtrückgabe nach Ablauf einer Frist von i.d.R. 14 Tagen fällig. Wer wissen möchte, welcher Gastronomiebetrieb sich bereits für welches System entschieden hat, findet die Antwort auf einer regelmäßig aktualisierten Karte.“ so das Bezirksamt Wandsbek mit Pressemitteilung vom 06.01.2023.