Ordnungswidrig abgestellte E-Scooter stellen weiterhin eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer in der Hansestadt dar. Mit Drucksache 22/8083 teilt der Senat mit, dass bei den Betreibern über das zentrale Beschwerdepostfach im Jahr 2021 443 Beschwerden und 2022 bisher 706 Beschwerden eingegangen sind. Beschwerden können direkt an die Betreiber unter hamburg.escooter@gmail.com weitergegeben werden. Weitere Infos finden Sie unter: https://www.hamburg.de/bvm/faq-e-scooter/#15399666_15399656
Die Polizei hat aufgrund erhöhter Unfallzahlen und verstärkt feststellbaren, verkehrswidrigen Verhaltens durch Nutzende von Elektrokleinstfahrzeugen, die Verkehrsüberwachung dieser Verkehrsart im Bereich des fließenden Verkehrs intensiviert. Für die Einflussnahme auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Elektrokleinstfahrzeug-Führenden hat sich im Speziellen die Fahrradstaffel der Polizei, die im Jahr 2021 personell verstärkt und von einem auf drei Standorte erweitert wurde, als wirksames Mittel bewährt.
Darüber hinaus wird die Überwachung des öffentlichen Verkehrsraumes im Rahmen des täglichen Dienstes, unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen sowie in Abhängigkeit der Einsatzlage, durch den gesamten Polizeivollzug durchgeführt.
Die Beschäftigten im Außendienst des Landesbetriebes Verkehr (LBV) Parkraummanagement kontrollieren im Rahmen ihrer täglichen Kontrollgänge ebenfalls falsch beziehungsweise gefährdend oder behindernd abgestellte E-Scooter. Speziell nur für die Ahndung von E-Scootern eingesetzte Kontrollkräfte im Außendienst gibt es nicht.