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Durchgangsverkehr Ohlsdorfer Friedhof abstellen – Was ist geplant? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Durchgangsverkehr Ohlsdorfer Friedhof abstellen – Was ist geplant?

Der Durchgangsverkehr ist erheblich. Dieser stört die Friedhofsruhe. Die Polizei hat keine Handhabe, weil sie nicht zwischen Friedhofbesucher und Durchgangverkehr unterscheiden kann. Die Verwaltung plant die Attraktivität des Umwegs durch Straßenbaumaßnahmen und Einbahnstraßen deutlich zu senken. Alternativlösungen wie Schranken und Poller sind aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar. Ich habe der Verwaltung meine Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zugesagt. Auch sollen die Planungen regelmäßig im Regionalausschuss Bramfeld/Steilshoop/Farmsen/Berne vorgestellt werden, damit die Wandsbeker Bezirkspolitik umfassend informiert ist. Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs haben auch unmittelbare Auswirkungen auf den Verkehrsfluss von Steilshoop, der Fabriciusstraße sowie der Steilshooper Allee.

Eigene Beobachtung

Ich konnte wie Anwohner, die mich gebeten mich für den Durchgangsverkehr zu verhindern, beobachten, dass viele PKWs und Transporter die Friedhofseingänge in Bramfeld (Bramfelder See und Bramfelder Chaussee) nutzen. Auffällig war, dass viele Handwerker und Transportunternehmer den Friedhof nutzen. Auch konnte ich viele Fahrer mit nicht HH-Kennzeichen feststellen.

Bei Firmenfahrzeuge und Fahrern mit Kennzeichen außerhalb von Hamburg kann man davon ausgehen, dass diese den Friedhof als Abkürzung nutzen. Jedoch kann man dies natürlich nicht abschließend sagen.

 

Polizei

Bei einem Regionalausschuss hat uns die Polizei mitgeteilt, dass sie Schwerpunktkontrollen auf dem Friedhof durchgeführt hat, um die Fahrer zu sensibilisieren. Vielen Fahrern war nicht einmal bewusst, dass die reine Durchfahrt nicht zulässig ist.

Nach Rücksprache mit der Polizei liegt der Friedhof Ohlsdorf auf Privatgrund und nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Fläche auf dem nur Besucherverkehr zu bestimmten Zeiten von dem Unternehmen zugelassen wird. Daher haben die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden das Unternehmen bis jetzt nur bei Bedarf in der Abwicklung des „Straßenverkehrs“ beraten. Die Verkehrsregelungskompetenz und Verantwortung für die Abwicklung und Zulassung von Verkehren auf dem Friedhofsgelände wurde von der Polizei so eingeschätzt, dass diese jedoch bei der Hamburger Friedhöfe -AöR- liegt.

Viele rechtliche Vorgaben werden daher auch durch die Friedhofsverordnung geregelt. Da die Abwicklung des Straßenverkehrs mit den tausenden querenden Kraftfahrzeugen, sonstigen Besuchern und des auf dem Friedhof Ohlsdorf stattfindenden öffentlichen Personen- und Nahverkehrs (Busse der Linien 170 und 270 mit 22 Haltestellen auf dem Friedhof)nach der Einschätzung der Polizei Einschätzung und der Hamburger Friedhöfe -AöR-  geregelt werden musste, gingen die verschiedenen Straßenverkehrsbehörden von 1976 bis heute davon aus, dass auf dem Privatgelände tatsächlich öffentlicher Straßenverkehr stattfindet.

Aus diesem Grund wurden an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs im Einvernehmen mit der Hamburger Friedhöfe -AöR-  nachfolgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen getroffen:
· VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit ZZ „Radfahrer frei“ und
ZZ „Friedhofsbesucher und HVV frei“ VZ 274.1 StVO (Tempo 30 Zone)

Durch diese Anordnung soll die Geschwindigkeit auf dem Friedhof auf 30 km/ h reduziert werden, an jeder Kreuzung und Einmündung die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gelten und ein Durchfahren von Kraftfahrzeugen ohne Anliegen als Friedhofsbesucher, Radfahrer oder HVV ausgeschlossen werden. Durch diese wenigen straßenverkehrsbehördlich angeordneten Verkehrszeichen wird der gesamte Straßenverkehr auf dem Friedhof geregelt.

In umfänglichen Beratungsgesprächen wurde vom Friedhof angeregt
– Die Öffnungszeiten des Friedhofs von 06.00 Uhr auf 08.00 Uhr zu verändern.
Das ist geschehen und die Öffnungszeiten wurden jetzt auch schon zwischenzeitlich auf 09.00 Uhr angepasst. Dadurch haben wir diese extreme Morgenspitze mit teilweise 140 Fahrten pro 15 Minuten auf dem Friedhof nicht mehr so ausgedehnt.

Dafür hat sich wiederum der Kraftfahrzeuge in Steilshoop erhöht. Kraftfahrzeugführer, die nun vor 09.00 Uhr in Richtung City-Nord fahren wollen und nicht mehr über den Friedhof Ohlsdorf unberechtigter Weise abkürzen können, fahren nun über die Gründgensstraße, um dem stockenden Verkehr auf der Steilshooper Allee zu entgehen.


Des Weiteren wurde die Ausfahrt Fuhlsbüttler Straße auf einen Fahrstreifen eingeengt, so dass während der Grünzeit an der dortigen Lichtsignalanlage ca. 50 % weniger Fahrzeuge abfließen können. Zur morgendlichen Hauptverkehrszeit entstehen längere Wartezeiten und dadurch wird die Durchfahrt über den Friedhof unattraktiv, weil keine Zeitvorteile mehr zu erzielen sind und für die Abwicklung des Besucheraufkommens nach der Hauptverkehrszeit ein Fahrstreifen ausreicht.


Die Polizei hat die Möglichkeit festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten auf dem Friedhof Ohlsdorf zu ahnden. Daraufhin hat die Polizei schon große Aktionstage durchgeführt, wo die Polizei zusammen mit den Berufsanfängern der Polizei Akademie Kraftfahrzeuge angehalten hat.

Viele der Kraftfahrzeugführer wussten teilweise nicht, dass sie die Straßen auf dem Ohlsdorfer Friedhof nicht zum Durchfahren nutzen dürfen. Die Polizei hat das Problem, dass sie dieses Delikt sehr schwer ahnden können.

Die Polizei muss daher die jeweiligen Ein- und Ausfahrten kontrollieren, um zu schauen, ob die Kfz direkt durchgefahren sind. Dieses Zusatzschild: „Friedhofsbesucher frei“ ist schwer in rechtliche, gerichtsverwertbare Formen zu gießen. Was ist, wenn die Polizei gebührenpflichtig verwarnt und der Kraftfahrzeugführer entgegnet, dass er zwar durchgefahren, aber an dem Grab seiner Mutter oder eines sonstigen Angehörigen vorbeigefahren ist, um zu schauen, ob die Blumen schon verwelkt sind?
War er dann Friedhofsbesucher?
Es handelt sich also um ein Kontrolldelikt, dass schwerlich gerichtsverwertbar nachweisbar ist.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Polizei keine Handhabe hat den Durchgangsverkehr zu verhindern.

 

Friedhofsverwaltung

Aus diesem Grund habe ich mich an die Friedhofsverwaltung des Ohlsdorfer Friedhofs gewandt. Diese haben netterweise umgehend einen persönlichen Austausch gesucht und mir die Planungen und Probleme dargestellt.

Doppelfunktion: Beisetzung und Naherholung

Der Friedhof weist eine Doppelfunktion auf. Er ist angelegt für Beisetzungen und für Naherholung, wobei die Erholung kein Grillen, Spielen etc. beinhaltet, sondern Ruhe genießen und Spazieren. Somit kann man nicht von einem typischen ruhigen idyllischen zurückgezogenen Friedhof reden. So war dieser Friedhof nie angelegt.

 

Durchgangsverkehr

Der Durchgangsverkehr wird von Ihnen, mir selbst und der Friedhofsverwaltung als störend und für einen Friedhof unangemessen gehalten. Der Durchgangsverkehr ist daher nicht hinnehmbar und soll möglichst verhindert werden. Aus diesem Grund hat die Friedhofsverwaltung ein Verkehrsgutachten zum Durchgangsverkehr erstellen lassen. Es wird gemessen, wie viele Fahrzeuge pro 15 Minuten den Friedhof passieren. Der Spitzenwert wurde 8.15 Uhr mit bis zu 140 Fahrern pro 15 Minuten gemessen. Um diese Spitze und diesen Durchgangsverkehr zu verhindern, wurden wie bereits beschrieben die Öffnungszeiten auf 9 Uhr geändert.

Trotz dieser Maßnahme ist der Durchgangsverkehr noch erheblich.

 

Mein Vorschlag

Von mir wurde vorgeschlagen, dass doch alle Eingänge mir Schranken ausgerüstet werden könnten. Die genutzte Schranke könnte man jederzeit für die Ausfahrt nutzen. Jede andere Schranke könne nur nach 30 Minuten geöffnet werden. Somit würde man den Durchgangsverkehr komplett vom Friedhof verbannen. HVV-Busse würden mittels Transponder eine freie Fahrt über den Friedhof erhalten.

Die Verwaltung entgegnete mir, dass dieser Vorschlag bereits geprüft worden ist. Die Einfahrt mittels Schranken führt immer zu einem Rückstau. Dieser Rückstau würde sich auf die Fuhlsbüttler Straße oder Bramfelder Chaussee ausdehnen und somit ein Verkehrschaos verursachen.

Somit ist der Ansatz leider nicht praktikabel.

 

Angedachte Maßnahmen

a)       Überarbeitung der Straße

Der Friedhof weist derzeit breite asphaltierte Straßen auf. Optisch könnte man diese mit vierspurigen Bundesstraßen vergleichen. Würde man noch eine Fahrbahnmarkierung aufnehmen, könnte es sich hierbei um die Bramfelder Chaussee oder die Fuhlsbüttler Straße handeln. Genau dieses Gefühl wird den Fahrern auch bei Zufahrt des Friedhofes vermitteln. Eine 30 Zone wird nicht vermutet. Daher möchte der Friedhof die Fahrbahn erhöhen, die Straßen verengen und den Belag einer Fußgängerzone anpassen, damit die Wege sich bereits optisch unterscheiden. Wie die Polizei bereits berichtet hat, ist vielen Fahrern nicht mal bekannt, dass es sich hierbei um keine Durchgangsstraße handeln.

 

b)      Straßenführung

Die Fahrer nutzen den Ohlsdorfer Friedhof, um die Fahrzeit abzukürzen. Verlängert sich der Fahrweg über den Friedhof, wird Durchgangsverkehr abgeschreckt. Daher ist die Einrichtung von Einbahnstraßen angedacht. Diese würden dazu führen, dass die derzeit genutzte „Friedhofshauptstraße“ nicht mehr als Durchgangsverkehr genutzt werden kann. Ein Umweg wäre die Folge.

Leider kann diese Maßnahme erst mit Umsetzung der Überarbeitung der Straßen erfolgen. Hintergrund ist, dass keine Einbahnstraße auf einer 4 spurigen Straße eingerichtet werden kann. Andernfalls würden Fahrer die Einbahnstraße dennoch nutzen und falls Gegenverkehr auf sie zu käme, würden sie auf einer der vier Spuren ausweichen.

 

Für beide Maßnahmen werden derzeit Gutachten erstellt, welche Mitte des Jahres vorliegen. Anschließend werden diese von der Verwaltung geprüft und die entsprechenden Finanzierungskonzepte beantragt. Gleichzeitig werden die umliegenden Polizeikommissariate, die betroffenen Bezirke und Bezirksversammlungen, die Verkehrsbehörde, der Gartendenkmalschutz und ggf. der Datenschutzbeauftragte einbezogen.

 

Verworfene Maßnahmen

Die einfachste Maßnahme wäre es in der Mitte des Friedhofes auf der „Hauptfriedhofsstraße“ einen automatisierten Poller zu installieren. Der HVV und die Arbeiter auf dem Friedhof könnten mittels Transponder den Weg nutzen und der Durchgangsverkehr wäre ausgeschlossen.

Jedoch würde man insbesondere Friedhofs- und Trauergästen – insbesonders ältere Mitbürger den Weg verwehren. Gerade bei schlechten Wetter oder der Notwendigkeit, Pflanzen zu transportieren sind die Leute angewiesen über den gesamten Friedhof mit dem Auto zu fahren. Dies kann man ihnen auch nicht verwehren.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich hierbei um ein gesellschaftliches Problem handelt. Den Leuten ist die Friedhofsruhe offensichtlich nicht viel Wert. Würde die Leute sich an die Friedhofsruhe halten, wäre keine Maßnahmen erforderlich.

Es bleibt zu hoffen, dass die vom Friedhof angedachten Maßnahmen fruchten und zeitnah umgesetzt werden können. Die Maßnahmen werden sicherlich Geld kosten, aber das sollte es der Stadt Hamburg wert sein, damit endlich der Durchgangsverkehr ausgeschlossen wird. Es hat sich im Gespräch herausgestellt, dass nicht eine einzige Maßnahme zum Erfolg führt, sondern abgestuft viele Einzellösungen gewählt werden müssen.  

 

Ich habe der Verwaltung zugesichert sie bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.

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Kommentare: 3
  • #1

    jan jurczik (Mittwoch, 30 Januar 2019 19:08)

    Sehr geehrter Harr Kappe,
    vielen Dank für den sehr ausführlichen Bericht.
    Es ist mir ein Rätsel, weshalb die Polizei hier nichts „ahnden“ kann.
    Dort stehen Verkehrszeichen. Wenn die nicht gelten, können die abgebaut werden. Alle Durchfahrer hätten mit Handzetteln informiert werden können, dazu Kennzeichen erfassen.
    (Das hatten wir schon mal).Und wer dann noch kommt-zahlt!

    Nun sollen auch die „Kunden“ des Friedhofes bezahlen.
    Das ist natürlich weniger schön
    Mit Kunden meine ich die Besitzer einer Grabstätte auf Zeit.

    Nicht jeder kann alles für die Grabpflege mit dem Rad anfahren, die Busse fahren zahlreich, manche Gräber sind aber doch weit weg um alles hinzutragen.
    50 Cent sind nicht viel und wer ein Auto hat ja Geld…….

    Nochmals vielen Dank für die ausführlichen Sichtweisen.
    Viele Grüße!!!

  • #2

    Sigrid (Mittwoch, 30 Januar 2019 21:44)

    Hallo Herr Kappe,

    Ich bedanke mich ebenfalls für Ihren ausführlichen Bericht und kann Herrn Jurczik nur zustimmen. Es ist mir ebenfalls unbegreiflich, dass die Polizei keine Handhabe hat. Ihre pragmatische Idee mit den Schranken ist doch wunderbar. Nach anfänglichen Rückstaus wird der geneigte Durchfahrer schon merken, dass diese Quelle der Dreistigkeit versiegt ist. Die Sichtweise der Polizei zur „Ahnungslosigkeit“ mancher Autofahrer erscheint mir doch etwas sehr gutgläubig (mir liegt eher ein anderes Wort auf der Zunge)

    Beste Grüße sendet Ihnen Sigrid

    P.S. Vielen Dank insgesamt für Ihr Engagement

  • #3

    Sandro Kappe (Donnerstag, 31 Januar 2019 09:14)

    Es ist doch klar, was hier passiert. Die Koalition will den eingeschlagenen Weg weiterführen und die Autos herausdrängen.