Die größte Gefahr der Digitalisierung ist die Cyberkriminalität. 30 Prozent der deutschen Firmen geben an, dass sie in den letzten drei Jahren einen Schaden von mindestens einer Millionen Euro durch Cyberangriffe erlitten haben (Cyber-Security-Report von Pricewaterhouse-Coopers). Teilweise war die Existenz bedroht. Cybercrime im engeren Sinne umfasst jene Straftaten, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden, zum Beispiel Schadsoftware (Malware), Spam und Phishing, Ransomware (Digitale Erpressung durch Verschlüsselung des Systems), Hacking, DDoS (Distributed-Denial-of-Service) – Angriffe).
Die Anzahl der Anzeigen wegen Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB ist in Hamburg von 448 im Jahre 2019 auf 1.036 im Jahr 2022 gestiegen (22/10836). Ein Anstieg um mehr als 100 Prozent.
In den meisten Fällen schleusen die Hacker Schadstoffsoftware ein und verschlüsseln die Daten, welche nur nach einer Lösegeldzahlung freigeschalten werden. Den Firmen entstehen dadurch erhebliche Kosten für die Wiederherstellung. 24,3 Milliarden Euro Schaden entstehen dadurch deutschlandweit pro Jahr (Studie "Cybersicherheit in Zahlen") Zuständig für derlei Vorfälle ist grundsätzlich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Damit die Firmen sich besser gegen derlei Angriffe schützen können, bietet die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA 54 kostenlose Beratungen für Hamburger Unternehmen an! (22/10836) Nutzen Sie bitte als Unternehmen dieses Angebot!
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) hat eine Hotline, welche während der Bürozeiten besetzt ist. Die Erreichbarkeit ist wie folgt:
LKA 543 – ZAC
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime
Bruno – Georges – Platz 1
22297 Hamburg
Tel.: 040 4286 75455
Fax: 040 427 999 141
E-Mail: zac@polizei.hamburg.de
Auch bei einem Angriff kann man hier die Anzeige abgegeben und sich helfen lassen. Außerhalb der Bürozeiten ist eine Erreichbarkeit über den Notruf der Polizei (110) gewährleistet. Das LKA 54 würde bei entsprechender Sachlage kontaktiert werden. Über die Websites www.hamburg.de, www.polizei.hamburg.de und www.polizei.de sind zudem die Kontaktdaten der ZAC einsehbar und alle Serviceleistungen der ZAC beschrieben.