Mit Drucksache 22/7060 teilt der Senat mit, dass vom Zubau der vergangenen Jahre ausgehend, stößt weiteres Wachstum gerade im Stadtstaat bei der Windenergie an deutliche Grenzen. Aus der Sicht des Senats sei der Ausbau in den Flächenländern von entscheidender Bedeutung. Lediglich im Hafen wird größeres Potenzial für den Windenergie-Zubau im Stadtstaat gesehen. Im Hafen können grundsätzlich auch die artenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. „Verstößt die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage gegen artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Zugriffsverbote -, und ist auch keine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG möglich, kann keine Genehmigung für die Anlage erteilt werden.“ so der Senat auf meine Anfrage.
„Zurzeit gibt es zwei in Frage kommende Windenergieanlagen-Standorte nahe der Kattwyk-Brücke auf dem Gelände der Hamburg Port Authority (HPA) mit zwei Enercon E66 Anlagen, zu denen ein Repowering untersucht wird. Hier könnte eine Leistungssteigerung von derzeit 3,6 MW auf 10-13 MW, möglicherweise sogar 26 MW erreicht werden. Zur Konkretisierung stehen noch Absprachen mit den Grundstückeigentümern sowie Prüfungen zu baulichen Gegebenheiten, zu Naturschutzbelangen und zur Wirtschaftlichkeit aus.“
Derzeit liefern 64 Anlagen in Bremen knapp 116 Megawatt Leistung. Bremerhaven produziert 84 Megawatt. Will das Land seine eigenen Klimaziele bis 2030 erreichen, müssen laut Enquete-Kommission zusätzliche 100 Megawatt entstehen. Zu den geplanten Ausbauzielen hat die Stadt Hamburg keine Ziele gefasst.
Auch sieht der Senat kein Potenzial bei den Offshore-Windparks.