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Dauer der Baugenehmigungsverfahren senken – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Dauer der Baugenehmigungsverfahren senken

Wer in Hamburg bauen will, den erwartet bei der Baugenehmigung manchmal eine böse Überraschung. In vielen Bezirken dauert das Verfahren lange, sechs Monate können schon mal ins Land ziehen, bis die Genehmigung vorliegt.

 

Die Verwaltung darf es nicht selbst in der Hand haben, Genehmigungsverfahren durch ‚Liegenlassen‘ zu verzögern. Jeder Tag der Verzögerung ist Gift für einen schnellen Beginn wichtiger Bauprojekte. Mit einer kleinen Änderung der Bauordnung können wir effektiv Druck auf die Bezirksamtsleiter ausüben, die Verfahren zu beschleunigen. Ein halbes Jahr bis zur Bearbeitung einer Baugenehmigung, wie in manchen Bezirken zuletzt üblich, ist inakzeptabel!

Zum Antrag. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66391/dauer_der_baugenehmigungsverfahren_senken.pdf

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Kommentare: 3
  • #1

    Kaisen (Samstag, 04 Mai 2019 10:32)

    Die Dauer der Baugenehmigungsverfahren zu senken senken ist, bis auf einzeln privat genutzte Häuschen, für den massenhaften Wohnungsbau das völlig falsche Signal. Im Gegenteil, der Stadt drohen bereits jetzt die sie prägenden, von anderen abhebende Grün- und Freiflächen abhanden zu kommen. Zuzugsbegrenzungen wären dringend das einzig richtige Signal für diese Stadt!!

  • #2

    Michael Karbenk Architekt (Samstag, 04 Mai 2019 11:23)

    Ich unterstütze den Antrag.
    In den 90er Jahren konnte man in den Bauämtern der Bezirke noch
    mündlich sich von den zuständigen Prüfern beraten lassen.
    Das wurde immer weiter erschwert, so dass dass bei Antragstellung jetzt vermehrt
    Probleme auftreten, welche man früher vorher abstellen konnte, so dass das Verfahren
    auch deshalb schneller abgewickelt wurde. Desweiteren ist bei dem verkürzten Freistellungsverfahren bei kleineren Wohnbau Projekten , den Bauherren nicht bekannt, dass eigentlich ein Architekt bis einjschließlich der Bauleitung beauftragt werden muss, da die Abnahme durch die Bauämter nicht mehr stattfindet.
    Bei groben Baumängeln, wie z. B einer unzureichenden Statik, ist der Bauherr dann allein haftend und eventuell ohne Versicherungsschutz.

  • #3

    Hannes (Montag, 13 Mai 2019 22:18)

    Ich bin GEGEN den Antrag! Es gehen ja nicht nur Grün- und Freiflächen verloren, SONDERN – und das ist WICHTIG – durch das bereits bestehende sog. vereinfachte Verfahren werden seitens der Baubehörde keine Bauprüfungen mehr vorgenommen, sondern an „externe“ Bauprüfingenieure ausgelagert, die vom Bauherrn bestellt werden. Die“Externen“ prüfen oftmals nicht mehr vor Ort, sondern haken einfach nur ab, was ihnen seitens des Bauherrn an Unterlagen vorgelegt wird. So kommt es zu mangelhaften Ausführungen an den Bauwerken, die keiner bemerkt bzw. vielmehr wohl keiner bemerken will – die fallen einfach wie unter den Tisch.
    Zu einem großen Teil schon und bei einem solchen Antrag noch viel mehr geht unsere ursprünglich grundsolide Bauweise verloren und irgendwann stürzen dann auch bei uns Häuser ein oder haben andere schlimme Mängel!