Wir wollen schutzbedürftigen Menschen helfen und illegale Einwanderung unterbinden.
Unser Leitmotiv: HUMANITÄT UND ORDNUNG
Die Flüchtlingszahlen sind rasant gestiegen. Die Bereitschaft Menschen in Not beizustehen, ist nach wie vor groß. Hamburg und die anderen Kommunen leisten – wie schon nach 2015 – in einer aktuell herausfordernden Situation Herausragendes, sind aber an ihren Belastungsgrenzen. Die Kommunen müssen jetzt dringend entlastet werden. Die Aufnahmekapazitäten müssen den tatsächlich Schutzbedürftigen zugutekommen, damit auch die Akzeptanz der Bevölkerung für die humanitäre Verantwortung unserer Stadt und unseres Landes erhalten bleibt.
Die Migrationspolitik muss in der Bundesregierung zur Chefsache gemacht werden und Olaf Scholz muss umgehend einen Krisenstab „Migration“ einrichten. Die Hamburger CDU fordert den Senat, die Bundesregierung und auch die Europäische Kommission auf, die jetzt erforderlichen Maßnahmen zügig umzusetzen, um die irreguläre Migration nach Deutschland spürbar zu reduzieren und schutzbedürftige Menschen bestmöglich zu unterstützen.
Die CDU fordert:
- gegen Schleuser und Menschenhändler effektiv vorzugehen
- den Schutz der EU-Außengrenzen sicherzustellen
- die Anreize für unbegründet gestellte Asylanträge zu minimieren
- die Entscheidung über Asylanträge an der EU-Außengrenze zu treffen
- die unkontrollierte Weiterreise von Asylbewerbern in der EU zu unterbinden
- die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Migranten finanziell massiv zu unterstützen
- die Rückführungsoffensive abgelehnter Asylbewerber strikt umzusetzen
- ausreisepflichtige Straftäter nicht zu dulden und bis zum Tag der Abschiebung in Abschiebehafteinrichtungen unterzubringen
- jegliche Vermischung von Asyl- und Erwerbsmigration zukünftig zu unterlassen
Die 10 Forderungen der Hamburger CDU:
1. Es muss umgehend ein dauerhafter Krisenstab „Migration“ im Bundeskanzleramt eingerichtet werden.
2. Irreguläre Migration muss unterbunden und die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer durch konkrete Maßnahmen effektiver umgesetzt werden. Dabei sind insbesondere bei den geplanten bilateralen Rücknahmeabkommen mit Asylherkunftsländern alle Kooperationsfelder einschließlich des sogenannten Visahebels und der Entwicklungshilfe zu nutzen und die Länder müssen beim Aufbau von Abschiebehaftkapazitäten unterstützt werden.
3. Die Verteilung von Flüchtlingen auf die Bundesländer muss fairer gestaltet und die Benachteiligung von Stadtstaaten beendet werden.
4. Die Außengrenzen der Europäischen Union müssen durch wirksame Maßnahmen geschützt werden und die Registrierung und Verteilung von Schutzsuchenden besser organisiert werden.
5. Die unkontrollierte Weiterreise im Schengen-Raum muss unterbunden werden, eine effektive Durchsetzung der Rücküberstellungen gemäß der Dublin-III-Verordnung erfolgen und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die für Asylverfahren und die Aufnahme zuständig sind, erhalten bleiben.
6. Gegen Schleuser und Menschenhändler, die hilfsbedürftige Menschen ausbeuten und Lebensgefahr aussetzen, muss effektiv vorgegangen wird.
7. Allen zuständigen Behörden, insbesondere im Bereich der Justiz, sind klare Anweisungen zu erteilen, dass sie ihren Pflichten nachkommen, das BAMF bei relevanten Verfahren gegen Asylbewerber oder hier bereits mit einem Schutzstatus versehene Personen umgehend zu informieren, damit eine Widerrufung des Schutzes und eine Abschiebung erfolgen kann.
8. Im Aufenthaltsgesetz ist eine Regelung zu schaffen, nach der ausreisepflichtige Straftäter, von denen nach ihrer Haftentlassung noch immer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, im Falle des Bestehens von Abschiebehindernissen wie ungeklärter Identität, mangelnder Heimreisedokumente oder ausgesetzten Abschiebungen in bestimmte Länder, keine Duldung erhalten, sondern bis zum Tag der Abschiebung in Abschiebehafteinrichtungen untergebracht werden können.
9. Die Mitwirkungspflicht zur Klärung der Identität muss aufrechterhalten und in diesem Zusammenhang die spezielle Duldung für Personen mit ungeklärter Identität in §60b AufenhaltG beibehalten werden.
10. Jegliche Vermischung von Asyl- und Erwerbsmigration muss zukünftig unterlassen und die im sogenannten „Chancenaufenthaltsrecht“ getroffenen Rechtsänderungen zurückgenommen werden.
Hier finden Sie das Flugblatt der CDU Hamburg zum Thema als PDF. Sie können es gerne herunterladen, weiterleiten und auch ausdrucken und verteilen:
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