Der akute Mangel an Wohnraum in Hamburg hat sich zu einem drängenden Problem für viele Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. Erschwingliche Unterkünfte sind schwer zu finden, und die Mietpreise steigen unaufhörlich. Angesichts der anhaltenden Krise in der Baubranche ist nicht abzusehen, dass sich diese Situation in naher Zukunft verbessern wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, alle verfügbaren Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum zu nutzen. Ein vielversprechender Ansatz ist die Umnutzung von Büroflächen zu Wohnraum. Während Wohnraum knapp ist, stehen viele Bürogebäude leer. Doch die Umwandlung gestaltet sich in Hamburg oft als Herausforderung, unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Bauvorschriften für Büros und Wohnungen.
Die vermehrte Unterbringung von Geflüchteten in Bürogebäuden zeigt jedoch, dass unkomplizierte Lösungen möglich sind. Angesichts des dringenden Bedarfs an Unterkünften für Geflüchtete nutzt die Stadt Hamburg vermehrt Bürogebäude zu diesem Zweck. Auch „Fördern & Wohnen“ erwirbt Gebäude, um sie entsprechend umzunutzen. Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Vereinfachte Bedingungen für die Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnraum möglich?“ (Drs. 22/14524) insgesamt 21 Bürogebäude mit einer Kapazität von über 5.000 Plätzen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hamburg aufgelistet. Die Erfahrungen aus dieser meist temporären Umnutzung reichen jedoch nicht aus, um umfassende Erkenntnisse für die grundsätzliche Umnutzung von Büro- zu Wohnraum zu gewinnen. In vielen Fällen werden keine Sanitäranlagen und Küchen in den Bürogebäuden geschaffen; der Bedarf wird durch Sanitärcontainer im Außenbereich und Catering gedeckt. Die rechtliche Grundlage für die vorübergehende Unterbringung von Bürogebäuden oder Bürotrakten ist das Gesetz zum Schutz der Sicherheit und Ordnung. Jedoch werden solche interimistischen Unterkünfte, sofern eine langfristige Nutzungsperspektive besteht, die bauliche Eignung gegeben ist und der rechtliche Rahmen dies erlaubt, mittel- bis langfristig zu Unterkünften des regulären Systems entwickelt, mit den entsprechenden Standards.
Angesichts der aktuellen Situation ist es notwendig, Konzepte zu entwickeln, um die grundsätzliche und erleichterte Umnutzung von Büroräumen in Wohnraum zu ermöglichen. Dazu bedarf es praktischer Erfahrungen, Anwendungsmodelle und einen Überblick über die anfallenden Kosten – über die Erfahrungen mit der Unterbringung von Geflüchteten hinaus. Die CDU-Fraktion fordert daher den Senat auf, ein Pilotprojekt zu starten, in dem beispielhaft die Umwandlung von Büro- in Wohnraum erprobt wird. Hierfür sollte ein Gebäude (aus dem Bestand der Freien und Hansestadt Hamburg oder neu erworben) systematisch und so weit wie möglich nach vereinfachtem Standard zu einem Wohngebäude umgebaut werden. Anhand dieses Anwendungsmodells gilt es ebenfalls zu prüfen, welche Anforderungen im gesetzlichen Vorschriftenkatalog geändert werden müssen, um die Umnutzung für die Zukunft grundsätzlich zu erleichtern.
Die CDU fordert den Senat auf, ein Pilotprojekt zur Umnutzung von Büroflächen in Wohnraum zu starten und die Erfahrungen systematisch auszuwerten, um festzustellen, welche rechtlichen Voraussetzungen in welcher Weise für eine künftig erleichterte Umwandlung von Büro- in Wohnraum geändert werden müssen.