Skip to content Skip to footer

CDU greift Forderung vom BSV auf – Neue Freilufthalle neben der Steilshooper Sporthalle

Der Bramfelder Sportverein (BSV) platzt aus allen Nähten und benötigt weitere Kapazitäten. Beim Austausch BSV mit den CDU-Vertretern wurde die Idee geäußert, die ungenutzte Fläche neben der Sporthalle Steilshoop für die Ertüchtigung einer Freilufthalle zu nutzen. Diese Idee habe ich aufgegriffen und beim Senat nachgefragt. Die Fläche ist ungenutzt und es gibt noch keinen Nutzungsplan ((22/9085). In Steilshoop wurde vor zwei Jahren die Sporthalle der Schule am See ohne Ersatz abgerissen. Gemäß Active City Strategie müssen vorhandene Sportflächen gesichert und der Verlust von Sportflächen grundsätzlich verhindert werden. Ist der Erhalt im konkreten Einzelfall nicht möglich, muss eine Verlagerung beziehungsweise eine – mit Blick auf die für den Sport nutzbaren Kapazitäten – vollwertige Kompensation, jeweils im lokalen Umfeld erfolgen, also in einem rund vier Kilometer großen Umkreis der betreffenden Sportfläche.  (https://www.hamburg.de/contentblob/16305878/ab0b106dd2bc45a51a389dcd01a0178d/data/active-city-strategie-dokument.pdf, Seite 10) “ Somit ist eine Freilufthalle für Steilshoop mehr als angezeigt, da bisher kein Ersatz erfolgte. Für mich steht fest, dass es weitere Sportflächen in Steilshoop geben muss. Wer die Kinder von den Rechnern bekommen möchte, muss Alternativen anbieten. Auch kann ein Teil der Herstellungskosen mit Hilfe von RISE-Mittel getragen werden.

Mit Drucksache 22/9003 teilt der Senat mit, dass der Platz bereits seit der Gründung von SBH nicht genutzt wird. Die Fläche wurde in der Vergangenheit mindergenutzt, da kein
entsprechendes Nutzungskonzept vorlag. Der Platz weist eine Fläche von rund 1.000 Quadratmeter auf (22/9085).

Der Senat sieht folgende Vorteile für eine Freilufthalle:

„Die überdachte Sportfläche ermöglicht durch die Offenheit eine uneingeschränkte Nutzung der Flächen durch die Schülerinnen und Schüler. So kann diese Fläche neben der Abbildung des Sportunterrichtes, in den Pausenzeiten als regengeschützte Pausenhoffläche und außerhalb des Schulbetriebes als Sport- und Freizeitfläche genutzt werden. Auch größere schulische Zusammenkünfte können unterhalb des Daches stattfinden. (22/9085)“