Man geht als Bürger davon aus, dass bei allen Bezirksämtern bei den gleichen Verwaltungsleistungen die gleichen Bezahlmöglichkeiten angeboten werden.
Doch dem ist nicht so. Es werden beispielsweise für Urkundenanforderungen oder Verwaltungsgebühren nach dem Personenstandsgesetz die Bezahlarten: Barzahlung, EC-Zahlung, Kreditarte und Überweisung in allen Bezirksämtern gleichermaßen angeboten. Während für eine Hundeanmeldung unterschiedliche Konstellationen der Bezahlmöglichkeiten Barzahlung, EC-Zahlung, Kreditkarte, Überweisung und Lastschrift angeboten werden, so der Senat mit Drucksache 22/12089. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Nachdem die CDU Fraktion das Thema aufgegriffen hat, nimmt sich der Senat endlich dem Thema an und hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf die Anfrage, welche Unterschiede bei den BA vorliegen, kann der Senat nicht mal einen Ist-Stand angeben. Er weiß es schlicht einfach nicht.
Für die Bürger bedeutet es, dass man bei jedem Besuch der Bezirksämter schauen muss, welche Bezahlmöglichkeit das jeweilige Bezirksamt zulässt.
Der Senat muss endlich wie von der CDU Fraktion gefordert alle verfügbaren Bezahlmöglichkeiten bei allen Verwaltungsleistungen anbieten. Im Jahr 2023 ist es nicht mehr nachvollziehbar, warum nicht alle Bezahlmöglichkeiten bei allen Verwaltungsleistungen angeboten werden.