Im Artikel 20a des Grundgesetzes steht: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
In Hamburg wird das Gesetz, Tiere zu schützen, nicht in ausreichendem Maße eingehalten. Für hilfsbedürftige Wildtiere (verletzt, krank, verwaist) wie Igel, Enten, Gänse, Tauben, Eichhörnchen oder auch Rehe oder Wildschweine sieht der Senat keine Veranlassung für die Stadt Hamburg, selbst aktiv zu werden.
Stattdessen verlässt sich der Senat auf das Engagement privater Vereine und Initiativen wie den HTV, den Looki e. V., den Nabu, den Eichhörnchen Notruf e. V. oder den Hamburger Stadttauben e. V.
Diese Vereine übernehmen die Aufgabe, Wildtiere aufzunehmen, zu versorgen, unterzubringen, zu rehabilitieren und wieder auszuwildern. Getragen werden die Vereine von unbändigem Engagement einzelner Personen, die Freizeit und/oder Verdienstmöglichkeiten opfern, um leidende Mitgeschöpfe nicht ihrem Schicksal zu überlassen, oft völlig ehrenamtlich, d. h. ohne Vergütung.
Finanziert werden die Vereine durch Spenden, die gerade in Zeiten von Krieg, Flucht und Teuerung zurückgehen. Auch unregelmäßige Finanzierungsbeiträge durch Quartierfonds, Bußgelder usw. sind für die Initiativen überlebenswichtig, aber schlecht kalkulierbar. Es darf nicht sein, dass Tierschutzvereine, die in Hamburg wichtige Arbeit leisten, in nicht selbstverschuldete, existenzbedrohende Finanznöte geraten.
Daher sieht die CDU Handlungsbedarf: Mit einem Pauschalbeitrag von 5 EUR als Finanzierungshilfe pro aufgenommenen Wildtier wäre vielen Vereinen schon geholfen. Diese Pauschale sollte unbürokratisch für jedes Wildtier, unabhängig vom rechtlichen Status, den dafür qualifizierten Vereinen, in festgelegten Intervallen, von der Stadt Hamburg überwiesen werden.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion beantragt daher, die Rettung & Pflege von Wildtieren in Hamburg unbürokratisch pauschal mit fünf Euro pro Fall zu unterstützen. Zu berücksichtigen sind hierbei zertifizierte Tierschutzvereine.