Das Anlegen von Schottergärten ist in Hamburg unzulässig, wenn damit gegen das Versiegelungsverbot und das Begrünungs- und Bepflanzungsgebot von nicht überbauten Flächen eines bebauten Grundstücks verstoßen wird (Drs. 22/1618). Gleichwohl werden bestehende Schottergärten oftmals nicht umgestaltet und nach wie vor neue angelegt.
Schotterflächen heizen sich bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius bis zu 70 Grad Celsius auf. Diese Wärme wird lange gespeichert, was gerade in sowieso heißen Nächten im Sommer spürbar ist. Pflanzen und Bäume hingegen kühlen durch Verdunstung und Schatten. Sie lockern den Boden auf und verhindern so Überschwemmungen bei Starkregen. Dass Insekten, Vögel und Kleintiere auch an einer grünen Umgebung interessiert sind, versteht sich von selbst.
Grundsätzlich sollten Besitzer von Grund und Boden selbst bestimmen können, was damit zu tun ist. Das Insektensterben, die Verringerung der Biodiversität, das Verschwinden von Straßenbäumen und die Phänomene des Klimawandels halten uns jedoch dazu an, bestimmte Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Begrünung von Vorgartenflächen und die Entscheidung, dem Regenwasser Gelegenheit zum Abfluss zu geben.
Der Bezirk Eimsbüttel macht bereits Ernst. Hier wurde in insgesamt 450 Fällen zwischen 2019 und 2021 ein sogenanntes Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Eine Missachtung kann dabei mit Zwangsgeldern geahndet werden.
Anstatt auf Bestrafung und Zwangsmaßnahmen zu setzten, ist es zielführender, einen anderen Weg einzuschlagen und die Umwandlung von Schottergärten mit einem Förderprogramm zu unterstützen. Städte wie Bielefeld haben dies bereits umgesetzt. Das 2020 aufgelegte Förderprogramm wurde für fünf weitere Jahre (2021 – 2025) verlängert.
Die Fördergelder werden unter anderem für die Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies und Beton, die Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie für die Neubepflanzung mit Sträuchern, Stauden und Blühwiesen verwendet.
Die CDU-Fraktion wird daher einen Antrag in die nächste Bürgerschaftssitzung am 29.06.2022 einbringen, mit dem der Senat ersucht wird, ein Förderprogramm zu schaffen, dass den Rück- und Umbau bestehender Schottergärten finanziell, logistisch und beratend unterstützt.