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CDU-Antrag: Energiewende voranbringen: Ausbau von Mieterstrommodellen

Nach der Stilllegung des Kohlekraftwerkes Moorburg wird in Hamburg nur noch wenig Strom erzeugt. Die Bruttostromerzeugung in Hamburg ist von 10 Mio. MWh im Jahre 2016 auf unglaubliche 2,8 Mio. MWh im Jahre 2021 gesunken. Der Anteil der fossilen Energieträger beträgt immer noch 75 Prozent. Im Entwurf des neuen Klimagesetzes geht der Senat davon aus, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2030 80 Prozent und im Jahr 2040 100 Prozent an der Bundesbruttostromproduktion betragen wird.

Um diese Ziele zu erreichen, muss Hamburg schneller die Erneuerbaren ausbauen. So ist die Menge der Stromerzeugung (brutto) der erneuerbaren Energien nur von 465.627 MWh aus dem Jahr 2016 auf 594.735 MWh im Jahr 2021 gestiegen (Quelle: https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Presseinformationen/SI22_204.pdf). Ein Anstieg von lediglich 27 Prozent. Zu wenig, um die Energiewende erfolgreich bestreiten zu können.

Unter anderem ist auch der Senat für den langsamen Ausbau verantwortlich. Schließlich weisen von 1.142 Gebäuden der Stadt Hamburg lediglich 31 eine Photovoltaikanlage auf (Drs. 22/6634) auf.  Das sind 2,7 Prozent des Gesamtbestandes. Hier hätte der Senat, wie von der CDU-Fraktion frühzeitig gefordert, eine Ausschreibung der Potenzialflächen vornehmen müssen, damit die Flächen zeitnah mit PV-Anlagen bebaut werden.

Zudem hindern die Hemmnisse bei den Mieterstrommodellen einen erforderlichen rasanten Ausbau. Große Dachflächen werden nicht mit PV-Anlagen gebaut, da dies unwirtschaftlich ist.

Das größte steuerliche Hemmnis bei der Einführung von Mieterstrommodellen besteht bei der Gewerbesteuer. Es erfolgt eine Gewerbesteuermehrbelastung bei Abgabe von elektronischem Strom im Rahmen der E-Mobilität. Eine Abhilfe hat der Gesetzgeber im Jahr 2019 lediglich für die Wohnungsgenossenschaften und -vereine geschaffen. Für die weiteren Marktteilnehmer hat der Gesetzgeber leider keine Änderung herbeigeführt. Diese Hemmnisse führen dazu, dass für große Mietimmobilien keine PV-Anlagen gebaut werden. Sofern Mieterstrommodelle zur Energiewende beitragen sollen, ist dies kaum nachvollziehbar und bedarf dringend einer Anpassung im Gewerbesteuerrecht auf Bundesebene.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion beantragt daher, dass sich der Senat im Bundesrat für eine Änderung des Gewerbesteuerrechtes einsetzt, sodass Einnahmen durch die Erzeugung elektrischen Stroms aus regenerativen Energien und Blockheizkraftwerken in Gebäuden sowie die Bereitstellung von Energie an Mieter für Zwecke der E-Mobilität im Rahmen der „erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung“ als unschädliche Nebengeschäfte zu qualifizieren sind.