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CDU-Vorschlag Carsharing für städtische Fahrzeuge – Senat noch verhalten – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Kosten und damit Steuergelder sparen und gleichzeitig die Umwelt entlasten – das ist Carsharing für Behörden. Schließlich sollten Fahrzeuge so gut wie möglich ausgenutzt werden, damit insgesamt weniger vorhanden sein müssen.

Die Hamburger CDU hat mit einem Antrag bereits die Entwicklung eines eigenen Carsharing-Fuhrparks gefordert (abgelehnt, siehe Bild) und dazu vier parlamentarische Anfragen (siehe unten) gestellt.

Ich habe aktuell (Drs. 22/3378) den momentanen Stand der Entwicklung beim Senat abgefragt.

Warum Carsharing für Behörden Sinn ergibt

Die CDU Hamburg will eine gut ausgestattete, fair bezahlte, aber auch effiziente Verwaltung. Wir müssen stets Einsparpotenziale wahrnehmen, um Steuergeld einzusparen. Behördenfahrzeuge bzw. Fahrzeuge von städtischen Unternehmen müssen dem Grundsatz folgen, der auch in der Industrie gilt: „Die Maschinen müssen laufen!“. Sogenannte Stehfahrzeuge sind zu vermeiden, sie sind verschenktes Kapital. Das hilft auch der Umwelt, indem weniger Fahrzeuge die Straßen und Stellplätze verstopfen und überhaupt angeschafft werden müssen.

Erreichen lässt sich gesteigerte Effizienz der Behördenfahrzeuge, indem sie entweder außerhalb der Arbeitszeiten auch Bürgern/-innen zur Verfügung gestellt werden, also durch den Aufbau eines eigenen Carsharing-Pools. Oder durch das direkte Nutzen von Carsharing-Anbietern und damit das Abschaffen städtisch betriebener Fahrzeuge. Beides ist heutzutage problemlos technisch möglich und wird auf dem Markt angeboten. Die meisten zivilen Behördenfahrzeuge werden zwischen 8 und 16 Uhr verwendet, danach und zumeist auch am Wochenende, stehen sie herum. Wenn sie für jedermann angeboten werden würden, hätten auch Privatleute in der unmittelbaren Umgebung einen Anreiz, auf die Anschaffung eines eigenen (oder zusätzlichen) Kfz zu verzichten.

Ein Vorbild sind die Behörden der Stadt Köln. Hier nutzen mehr als 1.000 Mitarbeiter/innen einen Carsharinganbieter, der seine Stationen in Behördennähe angesiedelt hat und nach Absprache immer genügend Fahrzeuge bereithält. Siehe *klick*

Grundsätzliche Offenheit des Senats – aber…

Wenn Verfügbarkeit, Planbarkeit und Nähe zum Behördenstandort gegeben sei, würden die Behörden, insbesondere an den Standorten Wexstraße und Hamburger Straße die Nutzung eines privaten Carsharinganbieters prüfen, statt ein eigenes anzuschaffen oder zu leasen. Hier bestünde eine anlassbezogene, „grundsätzliche Offenheit“. Das gelte, wenn ein Fahrzeug zu ersetzen sei (oder ein Leasingvertrag auslaufe).

Einige Fahrzeuge können aus Sicht des Senats jedoch auf keinen Fall in einen Carsharingpool überführt werden oder von einem privaten Anbieter ausgeliehen werden. Das sind verständlicherweise z. B. Polizeiautos, Fahrzeuge die für Einsätze bei Kindeswohlgefährdung oder Katastrophenschutz benutzt werden. Auch Fahrzeuge, in denen bestimmte Gerätschaften lagern, kommen für den Senat nicht in Frage. Natürlich ist es auch bei Müllfahrzeugen schwer vorstellbar, diese aus Carsharing zu beziehen. Diese müssen kurzfristig und jederzeit sicher zur Verfügung stehen. Um diese Ausnahmen geht es der CDU natürlich auch nicht.

Konkrete Schritte der Bezirke: „Das Bezirksamt Eimsbüttel hatte fünf Pkw aus einem zentralen Fuhrpark gemeldet, für die es Potenzial sieht, wenn die Ersetzungsentscheidung ansteht.“ Hingegen hat das Bezirksamt Bergedorf mitgeteilt, dass es in Bezug auf die beiden kleinen Nutzfahrzeuge, einen VW Caddy und einen VW Transporter aus dem Bereich Interner Service (Hausmeisterei), nach nochmaliger Überprüfung kein Potenzial für Carsharing sieht.

Schadstoffarme Autos, mittelfristig fast nur noch E-Autos

Wenn neue Fahrzeuge angeschafft oder geleast werden, wird in Hamburg nach der Beschaffungsleitlinie vorgegangen (Anlage 2 von http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/931600d2-36aa-422c-a24d-f0af27bdcf42/Upload__C_50.1__Allg._Kfz-Bestimmungen_vom_1.8.2014__geaendert_am_1.8.2020.pdf). Diese schreibt vor, so schadstoffarme Fahrzeuge wie technisch möglich, zu erwerben. Aber: „Es gibt kein Umrüstungsdatum, das für alle Behörden und Ämter sowie Landesbetriebe und öffentlichen Unternehmen Anwendung findet.“ Denn es werden nicht Schlag auf Schlag alle Fahrzeuge ersetzt, sondern nach und nach, mit Bedacht auf Wirtschaftlichkeit und wenn sich die Gelegenheit ergibt. Mit Ausnahmen (Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr usw.) sollen diese künftig auch zu 100 Prozent elektrisch betrieben werden.

Fazit

Es gibt noch viel zu tun für Rot-Grün. Carsharing kann einen Anteil dazu leisten, die Verwaltung umwelt- und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die Umsetzung stockt noch sehr. Aus CDU-Sicht müssen die Anstrengungen verstärkt werden – gerade in der Nähe von Behörden mit zahlreichen Mitarbeitern/-innen, die häufig im Außeneinsatz sind.

Antrag und Schriftliche Anfragen der CDU

– 29.05.20: SKA Mobilitätswende aktiv unterstützen – Behördenfahrzeuge in CarsharingPool überführen vom (Drs. 22/411) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70538/mobilitaetswende_aktiv_unterstuetzen_behoerdenfahrzeuge_in_carsharing_pool_ueberfuehren.pdf

– 05.08.20: Antrag Mobilität weiter denken, Menschen verbinden – Carsharing-Angebote

für geeignete Behördenfahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge von öffentlichen Unternehmen nutzen (Drs. 22/960) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/72098/mobilitaet_weiter_denken_menschen_verbinden_carsharing_angebote_fuer_geeignete_behoerdenfahrzeuge_sowie_fuer_kraftfahrzeuge_von_oeffentlichen_unterneh.pdf

– 13.01.21: SKA Mobilität weiter denken, Menschen verbinden – Carsharing-Angebote

für geeignete Behördenfahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge von öffentlichen Unternehmen nutzen (Drs. 22/2822) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74081/mobilitaet_weiter_denken_menschen_verbinden_carsharing_angebote_fuer_geeignete_behoerdenfahrzeuge_sowie_fuer_kraftfahrzeuge_von_oeffentlichen_unterneh.pdf

– 16.02.21: SKA Rot-grüne Doppelmoral – was unternimmt der Senat gegen die „Stehautos“ der eigenen Behörden? (Drs. 22/3210) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74510/rot_gruene_doppelmoral_was_unternimmt_der_senat_gegen_die_stehautos_der_eigenen_behoerden.pdf

– 22.02.21: SKA Rot-grüne Doppelmoral – Was unternimmt der Senat gegen die „Stehautos“ der eigenen Behörden? (II) (Drs. 22/3378) https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/74667/rot_gruene_doppelmoral_was_unternimmt_der_senat_gegen_die_stehautos_der_eigenen_behoerden_ii.pdf