Am 2. März 2025 findet die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft statt. Der Landeswahlausschuss hat am 30. Dezember 2024 die Landeslisten von 15 Parteien und einer Wählervereinigung zur Wahl zugelassen. Dies gab Landeswahlleiter Oliver Rudolf nach der Sitzung bekannt.
Die zugelassenen Landeslisten (alphabetisch):
- Alternative für Deutschland (AfD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch-Hamburg (DAVA-Hamburg)
- Die Linke (Die Linke)
- Die Wahl für Frieden und soziale Gerechtigkeit (DieWahl – WFG)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Hamburg (NPD)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Volt Deutschland (Volt)
Nicht zugelassene Wahlvorschläge:
Die folgenden Vorschläge erfüllten die formalen Anforderungen nicht und wurden abgelehnt:
- Mehr Freiheit Hamburg (Mehr Freiheit HH)
- MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Beschwerdemöglichkeiten:
Die Bezirkswahlausschüsse haben ebenfalls über die Zulassung der Wahlkreislisten entschieden. Abgelehnte Wahlvorschläge können bis zum 3. Januar 2025 um 16:00 Uhr Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen. Falls Beschwerden eingehen, wird der Landeswahlausschuss am 6. Januar 2025 darüber entscheiden. Anschließend werden die Stimmzettel finalisiert.
Festlegung der Reihenfolge:
Die Reihenfolge der Landes- und Wahlkreislisten auf den Stimmzetteln erfolgt nach spezifischen Kriterien:
- Landeslisten: Nach der Anzahl der Kandidierenden pro Partei/Wählervereinigung auf den Wahlkreislisten. Bei Gleichstand entscheiden die Ergebnisse der Bürgerschaftswahl 2020.
- Wahlkreislisten: Nach der Anzahl der Kandidierenden im jeweiligen Wahlkreis, ebenfalls mit den Ergebnissen von 2020 als sekundärem Kriterium.
Wichtige Termine:
- 6. Januar 2025: Veröffentlichung der zugelassenen Listen und Muster-Stimmzettel unter www.hamburg.de/buergerschaftswahl.
- 21. Januar 2025: Beginn der Ausgabe von Briefwahlunterlagen.
Druck und Verteilung der Stimmzettel:
Insgesamt 18 Sorten von Stimmzetteln (1 Landeslisten-Stimmzettel und 17 Wahlkreislisten-Stimmzettel) werden gedruckt und rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl verfügbar sein.
Mit der Zulassung der Landeslisten und der bevorstehenden Erstellung der Stimmzettel startet die heiße Phase der Bürgerschaftswahl 2025. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, sich über die zugelassenen Parteien und deren Programme zu informieren, um ihre Stimme gut informiert abzugeben.