Laut der CDU-Anfrage (22-10665) an den Senat, lassen SPD und Grüne Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten prüfen. Hier bahnt sich wieder ein Streit zwischen SPD und Grünen an, denn Bürgermeister Tschentscher ist dafür, Umweltsenator Kerstan dagegen.
Der Bürgermeister verfällt in hilflosen Aktionismus und lässt nunmehr die Ertüchtigung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten prüfen, obwohl die aktuelle Beschlusslage der Bürgerschaft dies ausschließt und der Senat im Juli 2022 dies auf eine Anfrage der CDU-Fraktion noch ausgeschlossen hat.
Die Hamburgerinnen und Hamburger sowie unsere Wälder sollen jetzt darunter leiden, dass der rot-grüne Senat den Ausbau der Windkraftanlagen verschlafen hat. Der grüne Umweltsenator betont regelmäßig wie wichtig der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und prüft erst sieben Jahren nachdem er im Amt ist und dies durch den Bund vorgeschrieben wurde, die potenziellen Standorte für Windkraftanlagen.
Bevor eine Prüfung erfolgt, ob eine Ertüchtigung in Naturschutzgebieten möglich ist, hätte sich die Bürgerschaft damit befassen müssen. Die Bürgerschaft hat dies 2013 ausdrücklich ausgeschlossen. Auch ist das Ergebnis der Prüfung absehbar. In Baden-Württemberg werden bereits Windkraftanlagen in Wäldern ertüchtigt. Es handelt sich um keine fachliche, sondern um eine politische Frage.
Als CDU-Fraktion sprechen wir uns deutlich gegen eine Ertüchtigung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten aus. Solange nicht alle potenziellen Standorte für Windkraftanlagen geprüft worden sind, darf keine Windkraftanlage in Naturschutzgebieten ertüchtigt werden.
Die Liste der Verfehlungen des Senats wird immer länger: Nur 31 PV-Anlagen auf mehr als 1.100 städtischen Gebäuden. Die Klimaziele wurden nur durch den Kauf von CO2-Zertifikate aus Nigeria erreicht. Nachweislich wurden mehr als 24.000 gefällte Bäume nicht nachgepflanzt. Eine deutliche Abnahme des erzeugten Photovoltaik-Strom von 2015 zu 2021. Lediglich 4,6 Prozent der städtischen Gebäude weisen einen Sanierungsplan auf, nur 4,2 Prozent eine Grünbedachung. Eine massive Unterfinanzierung bei den Gewässern, Bäumen sowie Grünerhalt. Auch stagniert die erzeugte Menge der erneuerbaren Energien in Hamburg seit Jahren.
Hintergrund:
Bundesvorgabe:
„Mit dem am 8. Juli 2022 vom Bundestag beschlossenen WindBG wird für die Freie und Hansestadt Hamburg, wie für die anderen Stadtstaaten auch, das Ziel vorgegeben, dass 0,5 Prozent der Landesfläche für WKA genutzt werden sollen. Daher ist der Senat nun angehalten Windkraftanlagen zu ertüchtigen.
Aktuell sind in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) 172,9 Hektar als Eignungsgebiete für Windenergie ausgewiesen. Das entspricht einem Anteil von 0,237 % an der Gesamtfläche der FHH. Für die Flächenziele nach WindBG werden diese Ausweisungen jedoch zum großen Teil nicht anerkannt.“ (22-10665)
SPD-Alleinregierung fand den Ausbau von Windkraft noch wichtig
2013 hat die SPD mit Drucksache 20/9810 noch mitgeteilt:
„Maßnahmen zum Ausbau der Windenergie auf dem Stadtgebiet Hamburgs spielen dabei eine zentrale Rolle, da es sich bei der Windenergie um eine der effizientesten und für die Energiewende herausragenden Technologien unter den erneuerbaren Energien handelt. Diese Maßnahmen stützen zudem die Position Hamburgs als Metropole der Windenergie.“
Prüfung von potenziellen Standorten für Windkraftanlagen erfolgt erst jetzt
„Für die erforderliche gutachterliche Aufarbeitung potenzieller Standorte als Grundlage für die Änderung von Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsprogramm (LAPRO) wird derzeit die Ausschreibung vorbereitet. Diese Standortpotenzialanalyse ist noch nicht abgeschlossen“ (22-10665, 3)
Beschluss der Bürgerschaft, dass keine Ertüchtigung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten
Gemäß Drs. 20/9810, zählen nationale und internationale Schutzgebiete und der Gebietstyp „Wald“ zu den Ausschlussgebieten. Darüber hinaus ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald bei der Errichtung von WKA einzuhalten. Konkrete Änderungen dieses Beschlusses seien nicht geplant, so der Senat noch im Juli 2022 (22/8895, 6)“
Ausschreibungen von Windkraftanlagen in städtischen Wäldern von Baden-Württemberg
„In einer dritten Ausschreibung für Windkraft im Staatswald stehen nochmal knapp 1.200 Hektar für bis zu 39 Anlagen zur Verfügung. In den ersten beiden Ausschreibungen standen bereits etwa 2.800 Hektar zur Verfügung“ (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-ausschreibung-fuer-windkraftanlagen-im-staatswald/)
Die PV-Strom-Erzeugung in Hamburg nimmt seit 2015 ab
Im Jahr 2015 wurden 27.658 g MWh brutto Strom durch PV-Anlagen produziert, 2021 waren es nur noch 26.652. Ein Rückgang von 1.006 g MWh. in sechs Jahren. Auch die Erzeugung von feste/flüssige Biomasse (-1.575g MWh), von Biogas (-39.186g MWh) und durch Abfälle (- 22.173g MWh) ist seit 2015 rückläufig. Nur durch den starken Wind und durch eine Steigerung bei Klärgas/Deponiegas konnte die Menge von erneuerbaren Energien geringfügig gesteigert werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist von 6,3 Prozent im Jahr 2015 auf 21,1 Prozent im Jahr 2021 gestiegen, aber nur, weil die in Hamburg erzeugte Strommenge von 8.8535.785g MWh auf 2.815.258g MWh gesunken ist. (22-10565)
Unterfinanzierung bei den Gewässern, Bäumen sowie Grünerhalt
Bei den Straßenbäumen sieht das Bezirksamt Wandsbek eine Unterfinanzierung von 1,3 Mio Euro und das Bezirksamt Bergedorf von 1,6 Mio Euro. Beim Grünerhalt geht der Senat von einem Defizit von 8.51 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 aus. Für das Jahr 2025 sogar von 35 Prozent. Laut Senat empfiehlt die Gartenamtsleiterkonferenz einen Beitrag von 1,20 bis 4,50 Euro pro qm. Mit einem Wert von nicht mal einem Euro ist Hamburg deutlich von diesem Wert entfernt. Auch die Rahmenzuweisung für den Betrieb und die Unterhaltung der Gewässer ist aus der Sicht des Bezirksamtes Wandsbek strukturell nicht auskömmlich, weil die Flächen- und Anlagenansätze fortgeschrieben werden müssen.