Beteiligung der Öffentlichkeit für das größtes Bauvorhaben in Steilshoop nur ONLINE – Bezirksamt schließt viele Bewohner/innen aus
Am 2. März 2020 wurde auf einer mit 150 Steilshooperinnen und Steilshoopern besuchten Präsenzbürgerversammlung, ein Fragenkatalog zur Gestaltung der Bebauungspläne Steilshoop 11 und 12 formuliert.
Für das größte Bauvorhaben in Steilshoop mit ca. 400 bis 500 Wohnungen soll die obligatorische Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich im Internet erfolgen. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die letzte Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich an der Planung zu beteiligen. Und dieser Schritt soll laut Bezirksamt Wandsbek ausschließlich online erfolgen. Im Stadtteil Steilshoop wohnen viele Bürgerinnen und Bürger, die über kein Internet verfügen und somit vom Prozess ausgeschlossen sind. Bei 400 bis 500 Wohneinheiten ist eine intensive Bürgerbeteiligung erforderlich, insbesondere in einem RISE-Gebiet wie Steilshoop.
Im letzten Jahr wurde die Bürgerbeteiligung wegen Corona bereits verschoben. Nun kann man auch noch warten, bis die Impfungen abgeschlossen und derlei Veranstaltungen wieder möglich sind.
Die Bebauungspläne Steilshoop 11 und 12 sind zurzeit im Online-Verfahren der Bauleitplanung im hamburg-service eingestellt.
Die Bürgerinnen und Bürger können einige Pläne einsehen, aber der Sachverhalt der Planung wird nicht ausreichend dargestellt und erläutert. Abgegeben werden kann nur eine Stellungnahme, welche nach Adressangabe bestätigt wird. Einsicht in die bisher abgegeben Stellungnahmen wird nicht gewährt.
Diese Möglichkeit bestand bei der Online-Beteiligung bei Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131, wurde aber nach Rücksprache mit hamburg-service wieder abgeschafft.
Eine öffentliche Plandiskussion lebt vom Dialog. Die Verwaltung stellt die Pläne vor und die Bürgerinnen und Bürger können, vor der Sitzung, Fragen zum Inhalt der Pläne an den Sachbearbeiter der Verwaltung oder das Planungsbüro stellen. In der öffentlichen Plandiskussion ist der Dialog zwischen Verwaltung, Planer und Bürgerinnen und Bürger das entscheidende Kriterium, welches durch das Baurecht gefordert wird.
Auch können die Bürgerinnen und Bürger Nachfragen zu den Erläuterungen der Verwaltung und dem Planungsbüro stellen. Die augenblickliche Verfahrensweise ist nur eine einseitige Abgabe einer Stellungnahme, sodass die Vorgaben des Baurechts nicht ausreichend erfüllt werden.
Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung, sollte so lange gewartet werden, bis Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind. Ansonsten verkommt die Bürgerbeteiligung zur reinen Farce.
Weitere Informationen unter: https://www.hamburg.de/wandsbek/pressemitteilungen/14943566/2021-03-05-bebauungsplaene-steilshoop-11-und-12-online-beteiligung/