Im vergangenen Jahr galt an Silvester ein Verbot für Böller und Raketen rund um die Binnenalster sowie auf dem Rathausmarkt. Dieses wurde durch eine Allgemeinverfügung der Hamburger Polizei umgesetzt und sollte die Sicherheit in stark frequentierten Bereichen gewährleisten. Doch während sich die Innenstadt über weniger Feuerwerk freute, klagten Anwohner aus Steilshoop über gefährliche Zustände durch den Einsatz von sogenannten Polenböllern. Zahlreiche Beschwerden erreichten die Behörden von Menschen, die sich unsicher fühlten und Angst hatten, ihre Wohnungen zu verlassen.
Die Situation war so angespannt, dass der Senat nach den Silvestertagen gefragt wurde, ob auch ein Böllerverbot für Steilshoop in Betracht gezogen wird. Doch die Antwort war zunächst ausweichend: Man prüfe den Sachverhalt noch. Auch nach erneuten Vorfällen zu Halloween blieb die Antwort der Behörden unverändert. Der Senat erklärte nun klar, dass kein Verbot für Steilshoop geplant sei.
Die Polizei begründet ihre Entscheidung damit, dass sie sich bei der Festlegung von Böllerverbotszonen an polizeilichen Lageerkenntnissen aus den Vorjahren orientiere. Berücksichtigt würden insbesondere Sicherheitsbedenken in Bereichen, in denen große Menschenmengen erwartet werden, darunter viele Familien mit Kindern. Solche Szenarien träfen auf Steilshoop laut Polizei nicht zu.
Die Einsatzplanungen der Hamburger Polizei für den kommenden Jahreswechsel berücksichtigen jedoch die Erkenntnisse aus dem vergangenen Silvester.