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Bisher nur ein Balkonkraftwerk für 139.000 Saga-Wohnungen – Was Saga-Mieter bei der Antragstellung beachten müssen!

Die Energiewende in Deutschland schreitet unaufhaltsam voran, und die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Ein entscheidender Faktor hierbei ist der Ausbau der Photovoltaik (PV). Doch während andere Bundesländer bereits große Fortschritte machen, hinkt Hamburg in Bezug auf die installierte PV-Leistung pro Einwohner noch hinterher. Eine Studie offenbart jedoch ein erhebliches PV-Potenzial in der Hansestadt: Rund zwei Drittel des derzeitigen Strombedarfs könnten durch Photovoltaik gedeckt werden. 

Ein anschauliches Beispiel für das brachliegende Potenzial ist die größte Wohnungsgesellschaft Hamburgs, SAGA. Mit etwa 139.000 Wohnungen und rund 1.400 Gewerbeobjekten bietet sich hier eine gewaltige Chance für Balkonkraftwerke. Doch bisher wurde nur ein einziges Balkonkraftwerk genehmigt und installiert (22/15107). Laut Senat steht SAGA grundsätzlich positiv der Idee von Balkonkraftwerken gegenüber, jedoch sind bisher nur wenige Anfragen von Mietern zu diesem Thema eingegangen. 

Offensichtlich ist vielen Mietern diese Möglichkeit nicht bekannt. 

Es bleibt zu hoffen, dass sich mehr Mieter für Balkonkraftwerke entscheiden. Am 26. April 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet, welches die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken vereinfacht. Eine wichtige Gesetzesänderung betrifft die gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber, die nun überflüssig wird. Außerdem wird eine mietrechtliche Privilegierung von Stecker-Solaranlagen eingeführt. Diese Gesetzesänderungen müssen noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten. 

Um ein Balkonkraftwerk zu installieren, müssen Mieter im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung bei ihrer zuständigen SAGA-Geschäftsstelle einholen. Im Rahmen dieser Genehmigung wird vereinbart, dass die Mieter die Kosten der fachgerechten Installation, Instandhaltung und Anmeldung der Anlage beim Stromnetzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur übernehmen. Zudem müssen sie für die Verkehrssicherheit der Anlage sorgen und das Balkonkraftwerk bei einem möglichen Auszug aus der Mietwohnung wieder zurückbauen. Genehmigungen von Balkonkraftwerken können optischen Beeinträchtigungen an den Fassaden sowie Anforderungen bei denkmalgeschützten Gebäuden entgegenstehen. 

Es liegt nun an den Mietern, dieses Potential zu erkennen und zu nutzen, um nicht nur einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, sondern auch langfristig von den Vorteilen einer eigenen Stromerzeugung zu profitieren. Gerade für Mieter mit geringen Einkommen können die Balkonkraftwerke lukrativ sein.