Bezirksamt unzureichend erreichbar: Beispiel starke Baustaubbelastung in Bramfeld – Anwohner/innen wussten nicht weiter. Ordnungsdienst schmerzlich vermisst.
Atembeschwerden durch erheblichen Baustellenstaub ereilten vor wenigen Wochen Anwohner/innen Bramfelds.
Sie konnten im Bezirksamt telefonisch niemanden erreichen.
Die Polizei gab freitags Nachmittag den Rat, Montag das Gesundheitsamt anzurufen.
So sollte es nicht laufen, insbesondere wenn Anwohner/innen bspw. eine Asbest-Belastung des Baustaubs fürchten.
Anwohner/innen berichteten von einer Großbaustelle in Bramfeld, die mit einer erheblichen Staubbelastung einherging. Man hätte vor lauter Staub die Hände nicht mehr sehen können. Atembeschwerden durch den Staub wurden gemeldet. Die Anwohner/innen hatten Sorge um die eigene Gesundheit.
Im zuständigen Bezirksamt konnten die Betroffenen keine zuständige Person erreichen. Aus diesem Grund erfolgte ein Anruf bei der örtlichen Polizei. Diese wiederum gab den Tipp, sich am Montag beim Gesundheitsamt zu melden.
Mein Fraktionskollege Dennis Gladiator und ich fragten beim Senat nach, wie sich Bürger/innen in solchen Fällen am besten verhalten sollten (Drs. 22/1673).
Die Antwort des Senats lautet:
„Bei Staubimmissionen von Baustellen können sich Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 040-42840-3328 an die BSW wenden. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der täglich abgehört wird. Daneben ist die zuständige Stelle auch unter der E-Mail-Adresse: arbeitsschutzaufbaustellen@bsw.hamburg.de erreichbar. Die Kontaktdaten sind im Internet unter dem Link: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254148/ eingestellt.
Sollte der Verdacht bestehen, dass in dem Staub auch Gefahrstoffe wie z.B. Asbestfasern enthalten sein könnten, können sich Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 040-42837-2112 an die BJV wenden. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie am Donnerstag auch von 14:00 bis 16:00 Uhr. Die zuständige Stelle ist auch unter der E-Mail-Adresse arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de erreichbar. Hier besteht auch die Möglichkeit, über ein Kontaktformular z.B. eine Beschwerde zu adressieren. Die Kontaktdaten sind im Internet unter dem Link: https://www.hamburg.de/arbeitsschutz/116062/arbeitsschutztelefon/ eingestellt.“
– BSW: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
– BJV: für Justiz und Verbraucherschutz (BJV)
Außerhalb der Öffnungszeiten ist laut Aussage des Senats die Polizei zuständig. Es ist unbeschreiblich, wofür die Polizei alles zuständig sein soll. Kein Wunder, dass die Kolleginnen und Kollegen tausende Überstunden vor sich herschieben.
Ordnungsdienst fehlt
Bei diesem Beispiel wird wieder deutlich, dass die Abschaffung des bezirklichen Ordnungsdienstes Ende 2014 große Lücken hinterlassen hat. Ein durchgängig erreichbarer und hilfsbereiter Ordnungsdienst würde die Frage der Zuständigkeit sofort beantworten und sich die Baustelle vor Ort anschauen können. Bei einer zu hohen Staubbelastung wäre eingegriffen worden. Bspw. wäre angeordnet worden, die Arbeiten nur mit einer Staubeingrenzung fortführen zu dürfen.
Die Polizei ist in solchen Fällen durch die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung der vermeintlich falsche Ansprechpartner. Doch natürlich dürfen Sie in solchen Fällen auch die Polizei anrufen.
Die CDU fordert einen starken Ordnungsdienst, damit solche Mankos gar nicht erst entstehen und sich die Polizei auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren kann!
Update 24.11.2020
Mit der Drucksache 22/2197 habe ich nochmals nachgefragt. Wenn keine Behörde, die dafür zuständig ist, können sich die Bürger/innen bei akuten Gefahrstoffimmissionen direkt an die Polizei unter 110 wenden. Wenn die Gefahrenlage nicht allzu gefährlich erscheint, aber dennoch eine Überprüfung stattfinden soll, ist das jeweilige normale Polizeikommissariat anzurufen. Dies kann über https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156 ermittelt werden.
Wenn die Polizei hinzugezogen wird, wird sie gefahrenabwehrende Sofortmaßnahmen und ggf. der Hinzuziehung der Feuerwehr einleiten. Der Sachverhalt wird dann schnellstmöglich zum Zwecke der Gefahrenerforschung und etwaiger Gefahrenabwehr unverzüglich an die originär zuständige Stelle weitergeleitet. Zudem wird die Polizei feststellen, ob eine Straftat vorliegt und diese verfolgen.
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Sven Forbes (Samstag, 14 November 2020 11:31)
Das wundert mich aber. Wir haben so eine behördliche Regulierungswut in Hamburg, aber es ist kein Ordnungsdienst erreichbar !? Da sieht man mal, wie die Prioritäten gesetzt werden. Naja Hamburg ist schon lange keine Perle mehr unter der Städten.
THILO CREUTZER (Dienstag, 06 April 2021 17:52)
Hallo Herr Kappe, leider muss ich Sie mal wieder belästigen mit einer Sache die mich besonders stört, weil niemand zuständig zu sein scheint.
Ich wohne mit meiner Frau in der Richeystraße 60, wir fühlten uns eigentlich immer sehr wohl hier. Aber seit einiger Zeit, (ca. 1 Jahr) wechseln sehr häufig die Mieter auf der anderen Straßenseite, Häuser Nr. 59 – 61. Die Sauberkeit und Ordnungsliebe der „neuen Mieter“ lässt sehr zu wünschen übrig. Überfüllte, nicht geleerte Mülltonnen stehen zeitweise bis auf den Gehweg. Schrotträder stehen seit ca. 9 Monaten am Baumschutzbügel angeschlossen, niemand kümmert sich!! Das Laub kann und wird nicht beseitigt, der Grundstückspflegedienst meint das sei Sache der Stadt. Die Verwaltung der Häuser (Ewert und Partner, Tel. 040 3550900, Frau Radke) reagiert nicht auf meine Anrufe oder Mails. Der Ordnungsdienst schiebt mich von Bezirksamt Nord nach Wandsbek und zurück, die Polizei ist nicht zuständig und die Müllabfuhr nimmt die überfüllten Tonnen (gelb, falsche Sachen drin usw.) nicht mit.
Das Problem ist die Ämter-Zuständigkeit für die Straße, Steilshoop, Barmbek, Bramfeld.
Ich würde mich über einen Anruf freuen, Sie haben schon einmal sehr geholfen.
Mit freundlichem Gruß
Thilo Creutzer
Tel. 040 63973073
Mail: thilo.creutzer@hamburg.de