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Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Bramfeld 73 – Ecke Bramfelder Chaussee/Fabriciusstraße/Unnenland: 58 Wohnungen geplant – eine bis zu 6 geschossige, weitgehend straßenbegleitende Bebauung

Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG, im Folgenden Wohnungsverein 1902 genannt, plant in Kooperation mit seinen südlichen Nachbarn an der Bramfelder Chaussee 11-15 sowie der Fabriciusstraße 6-8 und Bramfelder Chaussee 9 eine wohnbauliche Entwicklung. Die Umsetzung dieses Vorhabens erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans Bramfeld 73, der die planungsrechtlichen Grundlagen für den Wohnungsbau und zusätzliche Nutzungen schaffen soll.

Das Bebauungskonzept des Wohnungsvereins 1902 sieht eine bis zu 6 geschossige, weitgehend straßenbegleitende Bebauung vor, die insgesamt 58 Wohnungen umfasst. Im Erdgeschoss entlang der Bramfelder Chaussee sind Flächen für publikumsaffine Nutzungen vorgesehen. Neben gewerblichen Einheiten soll dort auch der bereits bestehende Seniorentreff untergebracht werden.

Im Zuge des Bebauungsplans Bramfeld 73 beabsichtigt der Wohnungsverein 1902 den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB. Dieser Vertrag legt die wesentlichen Aspekte von Art, Umfang und Ausgestaltung des Vorhabens auf dem Flurstück 2447 fest. Zusätzlich werden Pflichten während der Realisierung sowie verbindliche Fristregelungen für die Errichtung des Vorhabens vereinbart.

Der planungsbegünstigte Bauherr, der das erforderliche Grundstück besitzt, wird privatvertragliche Regelungen mit dem südlichen Nachbarn treffen, insbesondere zur Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage. Er erklärt sich bereit und in der Lage, das Bauvorhaben umzusetzen. Bestandteil des Vertrags sind die mit 1902 gekennzeichneten Flächen, und zur vollständigen Übersicht über das gemeinsame Bauvorhaben sind auch die Flächen des Nachbarn (gekennzeichnet mit R4) dargestellt.

Die Inhalte des Städtebaulichen Vertrags umfassen unter anderem:

  •  Verpflichtung zur Realisierung von 58 öffentlich geförderten Wohneinheiten im 1. oder 2. Förderweg der IFB mit einer Bindung von 30 Jahren,
  • Verpflichtung zur Errichtung des Gebäudes im KfW 55-Energie-Effizienzhaus-Standard,
  • Verpflichtung zu Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität,
  • Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik- und/oder ergänzenden Solarthermieanlagen im Verhältnis 1:3 zur gesamten Bruttodachfläche,
  • Regelungen zu Durchführungsfristen und zur Abstimmung der hochbaulichen Gestaltung,
  • Regelungen zu Vertragsstrafen und Ansprüchen der Vertragspartner.
  • Es ist geplant, den Städtebaulichen Vertrag vor der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplanentwurfs zu unterzeichnen. Möglicherweise können noch redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.

 

„Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von zusätzlichem Wohnungsneubau sowie gemischter Nutzungen, wie kleinerer Gewerbeeinheiten sowie sozialer oder kultureller Einrichtungen, insbesondere an der sogenannten Magistrale „Bramfelder Chaussee“, geschaffen werden.

Der Bebauungsplan Bramfeld 73 dient der Innenentwicklung, erfüllt die Voraussetzungen nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Bramfeld 73 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit

vom 3. April 2024 bis einschließlich 3. Mai 2024

die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter

https://bauleitplanung.hamburg.de

veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.

Zusätzlich werden diese Unterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch über „Bauleitplanung online“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Dienststelle möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.“