Seit geraumer Zeit galten für Hamburger Beamtinnen und Beamte klare Richtlinien, wenn es um die Einreichung von Rechnungen bei der Beihilfe ging. Eine Mindestbetragsgrenze von 200 Euro war hierbei maßgeblich, es sei denn, die Rechnung drohte zu „verfallen“ (älter als zwei Jahre). Doch nun hat sich eine bedeutende Änderung ergeben: Die Beihilfebemessungsgrenze von 200 Euro ist außer Kraft gesetzt worden.
Offiziell besteht die Mindestbetragsgrenze noch, doch momentan wird sie nicht beachtet. Diese Regelung wird mit einer bevorstehenden Rechtsänderung endgültig abgeschafft. Dies ist zweifellos eine positive Entwicklung für alle Beamtinnen und Beamten, die von dieser Lockerung der Vorschriften profitierten.