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Befreiung von Tieren aus Gefahr- und Notsituationen – Im Jahr 2022 wurde ein Hund eingeschläfert!

Immer wieder schaffen sich Menschen unbedacht Haustiere an, mit deren Haltung sie maßlos überfordert sind. Oftmals leben diese Tiere dann unter unwürdigen Bedingungen und fristen ein trostloses Leben. Das Tierschutzgesetz (insbesondere § 16a Tierschutzgesetz) sieht für diesen Fall vor, verwahrloste oder nicht artgerecht gehaltene Tiere dem Halter fortzunehmen und in Sicherheit zu bringen. Ich habe für Sie für die Jahre 2021 und 2022 nachgefragt (22/9062). „Gesundheitsbedingt eingeschläfert wurden bzw. verstorben sind im Jahr 2021 drei Hunde, zwei Katzen, zwei Vögel und zwei Geflügeltiere und in 2022 bis zum 17. August ein Hund. 186 Geflügeltiere wurden im Jahr 2021 geschlachtet. Im Jahr 2021 wurden drei Hunde vorläufig anderweitig untergebracht, beispielsweise weil das betreffende Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Jahr 2022 erfolgte dies bis zum 17. August bei zwölf Hunden, 14 Katzen und drei Vögeln.“

Einsätze im Zusammenhang mit Tieren werden bei der Polizei und Feuerwehr durch ihre jeweiligen Einsatzleitsysteme mit dem Rubrum „Tier“ erfasst. Solche Einsätze fanden in folgender Anzahl statt:

  2020 2021 2022*
Polizei 3.394 3.528 2.631
Feuerwehr 1.011 1.269 808

*Stand 10.08.2022

Für Maßnahmen nach § 16a Tierschutzgesetz (TierSchG) sind in Hamburg die Fachämter Verbrau-cherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) der Bezirke zuständig. Folgende Tiere sind fortgenommen worden:

2021 2022*
Hunde 160 112
Katzen 108 102
Kaninchen 15 7
Kleinnager 0 1
Vögel 46 42
Pferde 3 0
Geflügel 232 2
Fische 40 38
Reptilien 2 3
Schweine 10 0
Schafe 4 2
Ziegen 2 0

*Stand: 15.08.2022

Die Tiere wurden nach der Fortnahme anderweitig untergebracht, tierärztlich untersucht, gegebenen-falls behandelt und versorgt.

Eine dauerhafte Fortnahme mit Freigabe zur Weitervermittlung erfolgte bei folgenden Tieren:

  2021 2022*
Hunde 102 37
Katzen 60 50
Kaninchen 9 7
Kleinnager 0 1
Vögel 43 34
Pferde 3 0
Geflügel 44 2
Fische 40 37
Schweine 10 0
Schafe 4 2
Reptilien 0 3

*Stand: 15.08.2022

Nachdem eine artgerechte Haltung bei den Halterinnen bzw. Haltern wiederhergestellt wurde, konnten folgende Tiere ihren Halterinnen bzw. Haltern zurückgegeben werden:

  2021 2022*
Hunde 35 53
Katzen 29 24
Kaninchen 6 0
Vögel 1 4
Reptilien 2 0
Ziegen 2 0

*Stand: 15.08.2022

Weiter teilt der Senat mit:

Das Bezirksamt Wandsbek konnte zu 17 Hunden und 17 Katzen für das Jahr 2021, sowie für das Jahr 2022 zu neun Hunden, 14 Katzen, einem Vogel und einem Fisch keine Angaben zum Verfahrensausgang machen. Es handelt sich hierbei um Tiere, die von der eigentlichen Halterin bzw. dem eigentlichen Halter z.B. aus gesundheitlichen Gründen unvorhergesehen nicht mehr versorgt werden konnten und daher durch das Bezirksamt Wandsbek anderweitig untergebracht wurden. Hierüber wird keine Statistik geführt, eine Auswertung der Einzelakten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.“