„Balkon-Solaranlagen können als stromerzeugende Anlagen zur Energiewende beitragen. Sie bieten eine Möglichkeit, eigenständig Strom zu erzeugen und lokal zu verbrauchen. Balkon-Solaranlagen sind im Gegensatz zu fest-installierten PV-Anlagen – z.B. auf Dächern – klein, kostengünstig und einfach in der Installation. Daher bieten sie insbesondere Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnungen mit Balkonen eine Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Bei der Installation von Balkon-Solaranlagen sind im Anmeldungsverfahren verschiedene technische Vorgaben und Anforderungen zu berücksichtigen, Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite der SNH unter: https://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-erzeuger/erzeugungsanlagen-speicher/steckerfertige-pv-anlage.“ (22/9260) so der Senat.
In Hamburg gibt es insgesamt 495 Anlagen mit einer Leistung von 269,90 kW Wirkleistung. Besonders im Jahr 2022 sind 355 Anlagen mit einer Leistung von 197,07 kW Wirkleistung geschaffen worden.
Im PLZ-Gebiet 22397 (Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Wohldorf-Ohlstedt) wurden die meisten Balkon-Solaranlagen angemeldet.
Ein Förderprogramm plant der Senat, obwohl Balkon-Solaranlage als stromerzeugende Anlagen zur Energiewende beitragen können, nicht. Dies ist nicht nachvollziehbar, da insgesamt 13.764.000 € der für Klimaschutz vorgesehen Mittel nicht abgerufen wurden. Geld ist somit da. Gerade für Mieter, die unter den hohen Strompreisen leiden, wäre die Balkon-Solaranlagen eine Alternative. (Anfrage 22/8498 ).
Wer eine Balkon-Solaranlage ertüchtigen möchte, braucht dafür einen Zweirichtungszähler, der nicht rückwärts läuft. Aufgrund der insgesamt geringen Stückzahl geschieht die Ausstattung mit einem Zweirichtungszähler vollkommen kostenneutral für die Letztverbraucher und -verbraucherinnen. Bei einer Gesamtheit von rund 1,2 Mio. Stromzählern sind derzeit ca.12.000 Haushalte mit einem
Zweirichtungszähler ausgestattet.