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Alkoholverbot am Hamburger Hauptbahnhof wird am 02.04.2024 wirksam

Die CDU hat immer wieder die Sicherheitszustände am Hamburger Hauptbahnhof angemahnt. Immer mehr Bürger haben sich beschwert und fühlten sich unsicher. Die Initiativen der CDU wurden von rot-grün zuerst immer abgetan. Am Anfang hieß es noch: „Das stimme gar nicht. Der Hauptbahnhof sei sicher.“ Nun stehen Wahlen an und endlich handelt man. Die Kontrollen am Hauptbahnhof wurden verstärkt. Nun wurde auch ein Alkoholverbot eingeführt. Es zeigt sich wieder: Gute Oppositionsarbeit zahlt sich aus. Die CDU bleibt dran.

Das Alkoholverbot gilt auf dem Hachmannplatz, genauso wie im Bahnhof und auf den öffentlichen Wegen östlich und südlich des Gebäudes.

Das Gebiet, in dem das Alkoholverbot gilt, ist kleiner, als die schon eingeführte Waffenverbotszone, die zum Beispiel auch den ZOB umfasst. Das liegt daran, dass ein Alkoholverbot gut begründet sein muss, um nicht vor Gericht zu scheitern. Also hat die Innenbehörde nachgezählt, wo sich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss tatsächlich ballen.

Im Kern soll die Maßnahme das Sicherheitsgefühl verbessern und verhindern, dass sich im Bahnhofsumfeld Gruppen von Betrunkenen versammeln, die in der Vergangenheit manchmal durch aggressives Verhalten untereinander oder gegenüber Passantinnen und Passanten aufgefallen sind. Gleichzeitig soll eine neue Anlaufstelle in der Bahnhofsmission alkoholkranken Menschen Hilfe und Beratung bieten.

„Vor dem Hintergrund einer Vielzahl an polizeilich registrierten Straftaten unter Alkoholeinfluss ist zudem zum 1. April 2024 ein Alkoholkonsumverbot in Kraft getreten, das mit dem heutigen Tag wirksam wird und das insbesondere die Flächen Hachmannplatz und Heidi-Kabel-Platz umfasst. Der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke auf diesen Flächen ist damit ab sofort untersagt. Bei Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden. Parallel hat auch die Deutsche Bahn ihre Hausrechtsregelungen verschärft, sodass auch auf den Flächen der Deutschen Bahn AG, mit Ausnahme der gastronomischen Einrichtungen, kein Alkohol konsumiert werden darf. Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke, beispielsweise auf dem Rückweg vom Einkaufen, bleibt weiterhin zulässig.

Der Senat hatte zuletzt eine entsprechende Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) beschlossen, auf dem die Verordnung über ein Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof beruht. Der Senat kann demnach ein entsprechendes und örtlich begrenztes Verbotsgebiet nach § 1a SOG ausweisen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Mit dem Alkoholkonsumverbot wird das bereits umfangreiche Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit am Hauptbahnhof um eine weitere Säule erweitert. Zuletzt hatte der Senat ein Waffenverbot beschlossen, das seit dem 1. Oktober 2023 gilt. Seitdem haben Einsatzkräfte der Polizei Hamburg und der Bundespolizei u. a. im Rahmen zahlreicher Schwerpunkteinsätze mehr als 230 Messer und 95 sonstige verbotene Gegenstände sichergestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Hamburg hatte sich auch in Konsequenz der Tat von Brokstedt zuletzt auf Ebene der Innenministerkonferenz für bundesweite, einheitliche Regelungen zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen eingesetzt.

In einem nächsten Schritt erfolgt darüber hinaus in den kommenden Monaten eine Ausweitung der Videoüberwachung im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs. Die notwendigen Tiefbauarbeiten auf dem Hachmannplatz haben bereits begonnen. Im Mai ist das Aufstellen der erforderlichen Masten und im Juni die Installation der insgesamt 27 Kameras geplant.

Bezogen auf die rund 550.000 Menschen, die täglich am Hamburger Hauptbahnhof unterwegs sind, ist das Risiko, hier Opfer einer Straftattat zu werden, zwar weiterhin deutlich geringer als an anderen deutschen Bahnhöfen, dennoch war auch hier mit Ende der pandemiebedingten Einschränkungen im zweiten Halbjahr 2022 eine Verschlechterung der Situation und Aufenthaltsqualität feststellbar. Seitdem wurden die Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof in den vergangenen anderthalb Jahren auf verschiedenen Ebenen intensiviert u. a. durch eine erhöhte Reinigungsfrequenz, eine Ausweitung und stärkere Vernetzung der sozialen Angebote und eine Verstärkung der polizeilichen Maßnahmen.

Im Rahmen der seit einem Jahr bestehenden „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ sind Mitarbeitende der Polizei Hamburg, der Bundespolizei, der DB Sicherheit und der Hochbahnwache auch weiterhin mit erhöhter Schlagkraft überall rund um den Hauptbahnhof unterwegs. Im Zentrum der vereinbarten Kooperation steht weiterhin die Durchführung gemeinsamer Präsenzmaßnahmen durch die sog. „Quattro-Streifen“. Seit Beginn der Maßnahmen wurden allein im Rahmen der gemeinsamen Streifen rund 13.000 Personen überprüft und mehr als 870 Strafanzeigen gefertigt. In rund 3.350 Fällen wurde das Hausrecht durchgesetzt. Die Zahl der für den Hauptbahnhof besonders relevanten Straftaten, wie u. a. Diebstahlsdelikte und Hausfriedensbrüche, lag zu Beginn dieses Jahres trotz eines deutlich gestiegen Anteils sogenannter Kontrolldelikte von aktuell rund 65 Prozent insgesamt unter der des Vorjahreszeitraums.“ so der Senat mit Pressemitteilung vom 02.04.2024.