Skip to content Skip to footer

Aktuelle Situation der Geflüchtetenunterbringung in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne – 1.685 Geflüchtete

In den Stadtteilen Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne sind derzeit 13 Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten in Betrieb, darunter fünf öffentliche Unterkünfte und acht Interimslösungen. Die 14. Unterkunft wird am 8.8.2024 am Luisenhof eröffnet, wodurch zusätzliche mehr als 300 Plätze zur Verfügung stehen werden.

 

Übersicht über die Belegung in der der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) einschließlich der Interimsstandorte sowie Clearingstellen Erstversorgung (CS-EVE) in den Stadtteilen Bramfeld, Farmsen-Berne und Steilshoop 

Unterkunftskategorie  Unterkunft/Standort  Stadtteil  Platzkapazität (Sollzahl)  Belegung 
örU/Wohnunterkunft (WUK)  Steilshooper Allee 501  Bramfeld  216  196 
örU/WUK  Anneliese-Tuchel-Weg 11  Farmsen-Berne  93  78 
örU/WUK  Marie-Bautz-Weg 15 – Haus B  Farmsen-Berne  400  346 
örU/WUK  Marie-Bautz-Weg 15 – Häuser C und D*  Farmsen-Berne  312  403 
örU/WUK  Meilerstraße 20, 22, 24, 26, 28  Farmsen-Berne  348  338 
örU/Interim (Hotel)  Heikotel – Hotel Windsor, Werner-Otto-Straße 10  Bramfeld  46  41 
örU/Interim (Hotel)  Hotel Lore, Haldesdorfer Straße 58  Bramfeld  27  27 
örU/Interim (Hotel)  La Petit Perle, Bramfelder Chaussee 476  Bramfeld  34  33 
örU/Interim (Hotel)  Signature East Hotel Apartment, Rahlstedter Weg 8  Farmsen-Berne  70  62 
örU/Interim (Hotel)  Hotel Richter, Hermann-Buck-Weg 5  Steilshoop  57  57 
örU/Interim (Hotel)  Novum City Nord, Steilshooper Allee 53  Steilshoop  26  26 
CS-EVE  Pulverhofsweg 94**  Farmsen-Berne  32  37 
CS-EVE  Stargarder Straße (vor Nr. 60)**  Farmsen-Berne  34  41 

 

Quelle: F&W – Belegung und Sozialstruktur örU Stichtag 30. Juni 2024 / Landesbetrieb Erziehung und Beratung – Belegung und Sozialstruktur CS-EVE Stichtag 25. Juli 2024 
* Am Standortteil Marie-Bautz-Weg, Häuser C und D, befinden sich viele Kleinkinder und Neugeborene, die in der Belegung mitgezählt sind. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor Ort (viele Durchgangszimmer, Schnitt und Größe der Zimmer) eignet sich die Unterkunft insbesondere für größere Familien, die dort mit ihren Kindern wohnen. Aufgrund des Alters beziehungsweise der Größe wird bei Kleinkindern und Neugeborenen von einem geringeren Platzbedarf ausgegangen. Daher werden nicht wie üblich 15 Quadratmeter Bewohnerzimmergröße für zwei Personen eingeplant, die Grundlage für die Kapazitätsberechnung sind. 
** Zu Überbelegungen in Einrichtungen zur Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger, wie sie in den genannten Einrichtungen vorliegt, hat der Senat in der Vergangenheit bereits ausführlich in den Drs. 22/12985, 22/13595, 22/13779, 22/13918, 22/14077 und 22/14368 berichtet.