In Bramfeld ist ein HVV-Switch-Punkt des HVV geplant. Am Ilenkruut 60 (Hellbrook), ganz am südlichen Ende Bramfelds, soll innerhalb eines Jahres ein HVV-Switch-Punkt entstehen. Der Standort befindet sich in Genehmigungsplanung und soll in den nächsten 12 Monaten errichtet werden, wobei Änderungen des Standorts oder des Umzetzungszeitraumes möglich sind. Das besagt die Drs. 22/11405.
„Genehmigungsplanung“ bedeutet, dass die Standorte mit den Trägern öffentlicher Belange (TöBs) vorabgestimmt sind und die Antragsunterlagen ausgearbeitet werden. Man könnte auch sagen, dass die Planung weit fortgeschritten ist.
Die Carsharingstation soll dazu beitragen, den Mobilitätsmix der Hamburgerinnen und Hamburger zu verändern. In der Nähe des geplanten Standortes befinden sich die U-Bahn-Station Habichtstraße (Barmbek-Nord), die Bushaltestelle Heinrich-Helbing-Straße (auf der Bramfelder Chaussee; Bramfeld) und die Busstation Habichtstraße (Mitte) in Barmbek-Nord. Leihautos, die einfach mit der HVV-App ausgeliehen werden können, sollen zum Kombinieren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einladen. Zudem sollen sie ein Anreiz sein, auf eigene PKW zu verzichten. Insbesondere wenn selten gefahren wird, bietet sich Carsharing an – wenn es denn in Wohnortnähe verfügbar ist.
In Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne gibt es bisher erst einen HVV-Switch-Punkt: In Steilshoop am Gustav-Seitz-Weg. Dieser wurde mit Bundesförderung errichtet.
Aktuell gibt es, mit Stand 28. März 2023, hamburgweit 100 HVV-Switch-Punkte. Im Februar 2022 waren es noch 88. Eine Übersicht über alle hvv-switch-Punkte finden Sie hier: https://www.hvv-switch.de/de/hvv-switch-punkte/
Diese HVV-Switch-Punkte sind für den Bezirk Wandsbek in den nächsten 12 Monaten geplant, wobei weitere Quartiers-Standorte untersucht werden, die prinzipiell auch in Wandsbek liegen könnten:
* „Ausführungsplanung“ bedeutet, dass (hier der HOCHBAHN) eine Sondernutzungs-genehmigung vorliegt und die Umsetzung geplant wird und Ausführungspläne
erstellt werden.
** „Im Antragsverfahren“ bedeutet, dass (hier seitens der HOCHBAHN) ein Antrag auf Sondernutzung beim zuständigen Bezirksamt eingereicht wurde und dieser dort in Bearbeitung ist.
*** „Genehmigungsplanung“ bedeutet, dass die Standorte mit den Trägern öffentlicher Belange (TöBs) vorabgestimmt sind und die Antragsunterlagen ausgearbeitet werden.
Quelle: Drs. 22/11405