Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit ist gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein relevanter Faktor, um Beschäftigte zu halten. Aber auch bei der Anwerbung von neuem Personal spielt die Zufriedenheit der Mitarbeiter eine wesentliche Rolle, da sich die meisten Bewerber vor Antritt bei einem Arbeitgeber vorab über diesen bei Freunden, Bekannten oder auch im Internet informieren. Da ist eine hohe Anzahl an Überlastungsanzeigen kein guter Leumund. Sie sind – noch vor dem Eintreten einer Erkrankung infolge von Stress oder dem Einreichen einer Kündigung – ein Warnschuss an den Arbeitgeber, dass in der betroffenen Abteilung etwas im Argen liegt. Häufig sind sie eine Folge personeller Unterbesetzung, die sich aus zu vielen Fallzahlen je Mitarbeiter (Drs. 21/20214), hohen Fehlzeiten infolge von Krankheit und vakanten Stellen aufgrund hoher Fluktuation infolge von Missständen ergeben kann. Aber auch die Einführung neuer IT, Probleme der Kollegen untereinander oder mit der Führungskraft können Ursachen sein.
In Hamburgs Behörden und Bezirken sehen sich Beschäftigte immer wieder gezwungen, über Überlastungsanzeigen deutlich zu machen, dass es in ihrem Bereich nicht arbeitnehmerfreundlich zugeht. Der Senat ist sich dem bewusst und weist darauf hin, dass „sich schwierige Arbeitssituationen und Belastungsspitzen nicht immer und überall gänzlich ausschließen“ lassen würden (Drs. 22/941). In der Hamburger Verwaltung sind es aber Jahr für Jahr immer dieselben Bereiche, die eine hohe Zahl an Überlastungsanzeigen aufweisen. Dies verwundert, zumal der Senat zahlreiche Maßnahmen anführt, die in den letzten Jahren ergriffen wurden, um Überlastungsanzeigen entgegenzuwirken. Offensichtlich haben diese Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung entfaltet.
Um dem entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass die Bürgerschaft darüber informiert ist, welche Bereiche der Verwaltung eine erhöhte Anzahl von Überlastungsanzeigen abgeben. Nur dann können entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Dennoch plant der Senat nicht, Überlastungsanzeigen zentral zu dokumentieren, weil diese angeblich keinem objektiven Maßstab unterliegen und daher keine geeignete Kennzahl dafür sind, die Arbeitsbelastung bestimmter Bereiche valide zu messen (22-11594).
Diese Einschätzung ist nicht nachvollziehbar, da Überlastungsanzeigen im Normalfall nicht leichtfertig abgegeben werden und ein Ausdruck von Überforderung, Stress und Erschöpfung sind. Sie lassen daher sehr wohl einen Rückschluss über die vorherrschende Arbeitsbelastung respektive -überlastung zu und sind somit ein entscheidender Indikator, wenn es darum geht, schlechte Arbeitsbedingungen aufzudecken und zu beheben.
Ausgelöst wird eine Überlastung bzw. Gefährdung oft bei Personalmangel, also wenn Personen die Arbeit Anderer mit übernehmen müssen. Auch bei zu hoher Arbeitsverdichtung, schlechten Arbeitsbedingungen oder zu wenig Freizeit durch dauerhafte Überstunden oder schlecht geplante Schichtdienste kann es zu Gefährdungen kommen. Ein Beispiel: Es treten mehr Fehler auf, wenn Altenpfleger/innen 10 Tage durcharbeiten müssen, weil Kollegen/-innen krank sind. Fehler können in diesem Fall die zu Pflegenden gefährden, aber auch die Pflegeperson, die durch die Arbeitsbelastung körperlich oder psychisch krank werden kann.
Überlastungsanzeige geben somit einen Überblick über die vorherrschende Arbeitsbelastung.
Derzeit werden die Überlastungsanzeigen lediglich analog bei den jeweiligen Behörden vorgehalten und können somit nicht zentral ausgewertet werden.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat daher beantragt, die abgegebenen Überlastungsanzeigen der Beschäftigten der Stadt Hamburg elektronisch zu erfassen und entsprechend auszuwerten, um frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.