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Neues Förderprogramm „Startchancen“ für Hamburgs Schulen beginnt spätestens 2024 – 26 Mio. Euro extra pro Jahr für Schulen in sozial schwieriger Lage

Die finanziellen und inhaltlichen Eckpunkte für das neue gemeinsames Bund-Länder-Programm „Startchancen“ wurden festgelegt, mit dem in Hamburg voraussichtlich mit 26 Mio. Euro pro Jahr 60 Schulen in sozial schwieriger Lage gefördert werden können. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Abitur in den 16 Bundesländern deutlich angeglichen sowie Maßnahmen gegen den Lehrermangel beschlossen.

So haben alle Länder gemeinsam in der Kultusministerkonferenz einen Vorschlag erarbeitet und abgestimmt, wie Bund- und Länder den Schulen in sozial benachteiligter Lage im Rahmen des geplanten „Startchancenprogramms“ besonders fördern können. Der Bund hat bereits zugesagt, wenigstens eine Milliarde Euro im Jahr dafür zur Verfügung zu stellen, das wären für Hamburg voraussichtlich 26 Millionen Euro pro Jahr (voraussichtlich für zehn Jahre).

Hintergrund

Das neue Programm „Startchancen“ soll Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern ermöglichen. Mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen in ganz Deutschland mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler werden besonders gestärkt. Diese Schulen werden mit einem Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren unterstützt. Das beinhaltet auch ein Chancenbudget zur freien Verfügung, um Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Kooperationen zu fördern. Diese Schulen erhalten dauerhaft Stellen für schulische Sozialarbeit, Schulentwicklung und Berufsorientierung werden im Rahmen weiterer Programme gefördert.

Über dieses Programm hinaus werden weitere bis zu 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren gezielt und dauerhaft mit zusätzlichen Stellen für schulische Sozialarbeit unterstützt. An Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, werden dauerhaft und unbürokratisch Angebote für Lernförderung und soziokulturelle Teilhabe etabliert, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme dieser Leistungen steigt.“ so der Senat mit Pressemitteilung vom 17.03.2023.