Im Jahr 2023 beginnt die Stadt mit der Erfassung der eigenen Gebäude. Nur bei 41 von 76 Sanierung erfolgt eine energetische Komplettsanierungen. Pläne für den Umbau aller Gebäude zur Klimaneutralität liegen immer noch nicht vor. Fraglich ist, wie 2045 eine Klimaneutralität geschaffen werden soll. Hamburg hat im Jahr 2021 das Ziel ausgegeben, Vorbild für seine Bürgerinnern und Bürger im Klimaschutz zu sein. Das Ziel wurde krachend verfehlt.
Endlich, der Druck der CDU und der Medien hat gewirkt. Im Jahr 2023! beginnt die Finanzbehörde endlich damit alle stadteigenen öffentlichen Gebäude zu erfassen, damit der Finanzsenator endlich eine Übersicht hat, welche Heizungen die stadteigenen Gebäude aufweisen, welche saniert werden müssen und welche Potenzialflächen für PV-Anlagen vorliegen (22-10963,1).
Seit Jahren fragt die CDU den Senat nach den Planungen zum eigenen Immobilienbestand. Regelmäßig musste der Senat angeben, dass hierzu unvollständige Daten vorliegen. Bspw. konnte man nicht genau angeben, welche Heizungen die Gebäude aufweisen. Die zur Beurteilung der Klimaneutralität erforderliche CO 2 Bilanzierung erfolgt bisher nicht objektbezogen, daher können derzeit auch für einzelne Gebäude keine Angaben zur Klimaneutralität gemacht werden (22-10963, 2).
Ohne Datengrundlage kann jedoch der eigene Immobilienbestand nicht bis zum Jahr 2045 klimaneutral umgewandelt werden. Schließlich können so keine Meilensteine erarbeitet werden. Mit 22-10963, 2 muss der Senat auch zugeben, dass immer noch keine Meilensteinplanungen für die Umsetzung einer Klimaneutralität aller städtischen Gebäude vorliegen. Ein Datum, wann die städtischen Gebäude klimaneutral sein sollen, kann der Senat nicht benennen. Derzeit sind erst 30 von 1.155 Gebäude energetisch saniert (22/10003, 7).
Sanierung
Der Senat hat somit nur noch 22 Jahre, um 1.125 stadteigene Gebäude klimaneutral umzubauen. Somit müssen rechnerisch jedes Jahr mindestens 52 Gebäude klimaneutral saniert werden. Im Jahr 2023 sollen 76 Sanierungen erfolgen, jedoch erfolgt nur für 41 eine energetische Komplettsanierungen (22-10963, Anlage).
Neubau
Die 22 Neubauten der Stadt werden im EG 40 Standard errichtet (22-109639). Ein Neubau nach dem Standard EG 40 benötigt im Vergleich zum Referenzgebäude 60 Prozent weniger Primärenergie, wodurch weniger CO2 emittiert wird. Tatsächlich gibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aktuell für Neubauten den Standard EG 75 vor. Dieser wird von der Stadt Hamburg mit EG 40 deutlich unterschritten, sodass der Primärenergiebedarf auch in diesem Vergleich noch immer 46,6 Prozent unter den Vorgaben des GEG liegt.
Hintergrund: Die Zahlen in EG 40 und EG 55 beziffern immer den Primärenergiebedarf für zum Beispiel Heizung, Warmwasser und Lüftung im Vergleich zu einem Referenzgebäude (= EG 100) nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Auf dieses beziehen sich übrigens auch die bekannten Wohngebäudeförderstandards KfW 40 und 55 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Anspruch und die Wirklichkeit der Stadt kann man in folgender Aussage gut ablesen: „Die Stadt in ihrer Rolle als Initiator von Entwicklung, als Marktakteur und letztlich als Vorbild für seine Bürgerinnern und Bürger hat eine wichtige Stellung im Klimaschutz.“ (Quelle: https://www.hamburg.de/contentblob/16375666/c5d25353ed042c2103c33d179690fd82/data/d-energiebericht-2021.pdf, Seite 6 von 68)).
Wer weiter EG 40 Standard nutzt, obwohl das Gebäudeenergiegesetz den Standard 75 vorsieht, ist kein Vorbild und kein Initiator von Entwicklung. Die Finanzsenatoren Dressel sowie sein Vorgänger und jetzige Bürgermeister Tschentscher haben trotz vieler Ankündigungen den klimaneutralen Ausbau der öffentlichen Gebäude verhindert. Sie sind Bremser und keine Vorreiter. Entweder sie waren bzw. sind mit der Aufgabe überfordert oder sie nehmen das Thema Klimaschutz nicht Ernst. In beiden Fällen wird es Zeit für einen Wechsel.
Grünbedachung
2014 hat die Stadt Hamburg als erste deutsche Großstadt eine Gründachstrategie erstellt. Ziel war es, mindestens 70 Prozent sowohl der Neubauten als auch der geeigneten zu sanierenden Flachdächer zu begrünen, kalkuliert wurde mit insgesamt 100 Hektar bepflanzter Fläche. Es wurden aktuell 6,37 Hektar Potenzialfläche gemeldet. Bei vielen Gebäuden ist die Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen (22/10003, 20). Kein Wunder. Derzeit weisen lediglich 49 Gebäude der Stadt eine Dachbegrünung mit insgesamt circa 67.003 m² Fläche auf. Im 2023 sind 76 Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, jedoch ist eine Begrünung bei lediglich 21 Maßnahmen vorgesehen. Fest geplant sind hier 1.625 m² Begrünung. Bei den meisten der Maßnahmen sind die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten und die Fläche noch nicht bekannt (22/10003,18).
Unter https://klimaplan-gemeinsam.hamburg/ konnten Hamburger Ihre Ideen für Klimamaßnahmen abgeben. Im dreiwöchigen Beteiligungszeitraum vom 16. Januar bis 6. Februar 2023 sind insgesamt 2.569 Beiträge und 1.642 Kommentare auf der digitalen Beteiligungsplattform eingegangen. Fraglich ist, wie der Senat diese Vorschläge umsetzen will, wenn er nicht mall in der Lage ist, die eigenen Hausaufgaben zu machen.
Aussage des Senats: „Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, dauerhaft eine Vorbildfunktion bei der Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und der Erzeugung sowie Nutzung erneuerbarer Energien einzunehmen.“ (https://www.hamburg.de/contentblob/16375666/c5d25353ed042c2103c33d179690fd82/data/d-energiebericht-2021.pdf, S. 7 von 68)
Tatsache: Lediglich von 1.155 stadteigenen Immobilien weisen eine PV-Anlage auf. Im Jahr 2022 wurde keine einzige PV-Anlage auf öffentlichen Gebäuden gebaut.